Donnerstag, 6. Juli 2006

Beton-Fußbälle in Berlin ausgelegt: Zwei Österreicher in Deutschland festgenommen

  • Mindestens zwei Verletzte - Ermittlungen laufen
  • "Es tut uns leid": Künstlergruppe entschuldigt sich

Dummer Scherz, "Kunst-Aktion" oder kriminelles Delikt? Mit dieser Frage haben sich jetzt die Berliner Staatsschützer im Zusammenhang mit zwei verdächtigen Österreichern - ihre Herkunft war vorerst noch nicht bekannt - auseinander zu setzen. Die Österreicher wurden unter dem Verdacht festgenommen, in den vergangenen Wochen in Berlin Beton-gefüllte Fußbälle mit der Aufforderung "Can u kick it?" ausgelegt zu haben. Es gab Verletzte.

Begonnen hatte es Ende Juni in vier Berliner Bezirken. Dort wurden mehrere mit Beton gefüllte Fußbälle gefunden. Sie waren zehn Kilogramm schwer. Zwei Anzeiger waren der Aufforderung gefolgt, hatten fest gegen die Bälle getreten und sich verletzt.

Daraufhin nahmen die Berliner Staatsschützer ihre Ermittlungen auf. Am Mittwoch stießen sie offenbar bei einer Razzia in der Strelitzer Straße in Berlin-Mitte auf einen 26-jährigen und einen 29-jährigen Österreicher. Sichergestellt wurden bereits präparierte fertige Bälle, Ketten, mit denen sie an Bäumen oder Geländern angehängt werden sollten und Spray-Dosen für das Auftragen der Aufforderung zum gefährlichen "Fußballspiel".

"Wir sind noch bei den Ermittlungen. Wir können noch keine detaillierten Auskünfte geben", erklärte ein Beamter des Berliner Landeskriminalamtes. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

"Es tut uns leid"
Die aus Österreich stammende Künstlergruppe "Mediengruppe LM/LN" hat bedauert, dass Personen auf Grund von ihnen platzieren Betonfußbällen zu Schaden gekommen sind. "Dass sich Menschen bei dieser Aktion verletzt haben, tut uns leid", hieß es in einer Aussendung.

Ihr Projekt "Concrete Soccer" habe sich als "Symbolisierung des Massenphänomens in Beton gegossen" verstanden. Die Bälle seien als "Kunstwerke markiert" und teilweise an Wänden angebracht gewesen - "also gar nicht tretbar". Sie seien "weder als Gefahrenquelle noch als Fallen beabsichtigt gewesen".

(apa/red)

6.7.2006 09:34