EU-Kommission droht Österreich mit Straf- Zahlungen: Konflikt um Mödlinger Müllabfuhr
- Auftragsvergabe verletzte EU-Ausschreibungsregeln
- Auch Hartberg & Kapfenberg verletzen Bestimmungen
·Österreich erneut von der EU verklagt
Verfahren wegen Tschick-
Mindestpreis & Apotheken
Die EU-Kommission droht Österreich erstmals mit der Verhängung von Bußgeld, weil es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Beseitung einer EU-widrigen Auftragsvergabe in Mödling noch immer nicht umgesetzt hat. Über die Höhe der möglichen Strafzahlungen wollte sich der Sprecher von Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy nicht äußern. Diese müsse der EuGH entsprechend der entstandenen Schäden festsetzen.
Konkret geht es um die Vergabe des Auftrages zur Müllabfuhr durch die Stadt Mödling. Nach dem Urteil des EuGH vom November 2005 wurden dabei die EU-Ausschreibungsregeln für öffentliche Aufträge verletzt.
Die Gemeinde hat 1999 ein eigenes Unternehmen zur Abfallentsorgung ("AbfallGmbH") gegründet und diesem Gemeindebetrieb dann ohne Ausschreibung den Auftrag zur Müllentsorgung gegeben. Das wäre grundsätzlich unter EU-Recht zulässig. Die Gemeinde hat aber kurz danach 49 Prozent des Unternehmens an die steierische Firma Saubermacher veräußert. Es entstand die Mödlinger Saubermacher GmbH. Nach Ansicht der Kommission war die Zeit, in der die Stadtgemeinde 100 Prozent der Anteile hielt, allerdings nur eine Übergangsphase, weswegen kein "In-house"-Geschäft vorliege und der Auftrag nach EU-Recht öffentlich ausgeschrieben hätte werden müssen.
Auch Hartberg und Kapfenberg haben nach Ansicht der Kommission mit der freihändigen Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen an halbstaatliche Unternehmen gegen die EU-Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe verstoßen. In diesen beiden Fällen hat die EU-Kommission eine Aufforderung zur begründeten Stellungnahme an Österreich geschickt. Das ist der zweite Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich hat nun zwei Monate Zeit um zu reagieren. Fällt die Antwort nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission aus, droht als nächster Schritt die Klage vor dem EuGH.
Laut dem Sprecher sind Strafen in Zusammenhang mit Verfahren wegen der Verletzung der Ausschreibungsregeln selten. Allerdings hätten gerade Deutschland, Frankreich und Österreich immer wieder mit den neuen Vorschriften, wonach eine freihändige Vergabe durch Kommunen nur an zu 100-Prozent in deren Eigentum befindliche Unternehmen zulässig ist, Probleme. Sobald eine private Beteiligung vorliegt, muss ein Auftrag ausgeschrieben werden.
(apa/red)
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