Ost-Unternehmer in Österreich: EuGH droht Republik mit Klage wegen Diskriminierung
- Staat muss Niederlassungsfreiheit noch umsetzen
- Lange Genehmigungsverfahren für Firmen aus Osten
Wegen bürokratischer Hürden für Unternehmer aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission forderte die Republik erneut in einem Schreiben auf, die für alle EU-Bürger geltende Niederlassungsfreiheit zur Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten umzusetzen. Derzeit müssten sich Bürger aus Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und Estland einem langen Genehmigungsverfahren in Österreich unterziehen.
Nach Angaben der Kommission muss in Österreich jeder Eigentümer eines Unternehmens nachweisen, dass er oder sie einen beträchtlichen Einfluss auf den Betrieb hat. Auf Grundlage dieser Gesetzeslage sei etwa die Zulassung eines Unternehmens mit vier gleichermaßen Beteiligten abgelehnt worden, da nach Ansicht der österreichischen Behörden keiner der Eigentümer über einen beträchtlichen Einfluss verfügte.
"Nach Ansicht der Kommission stellt das eine Diskriminierung gegen Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa dar, die 2004 der EU beitraten", betont die Kommission. Da es für die Niederlassungsfreiheit keine Übergangsfristen gebe, sollten Bürger aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten umgehend das Recht haben, ein Unternehmen in Österreich zu gründen. Österreich hat zwei Monate Zeit, um auf ein begründetes Mahnschreiben der Kommission - dem zweiten Schritt im dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren - zu reagieren.
Deutschland hat die EU-Kommission unterdessen in einem Mahnschreiben aufgefordert, seine Anforderungen an Firmen aus anderen EU-Staaten zu lockern, die bei ihnen beschäftigte Nicht-EU-Bürger in die Bundesrepublik entsenden. Deutschland habe ein diesbezügliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Jänner nicht umgesetzt. Einige der deutschen Regelungen verstoßen nach Auffassung des EU-Gerichts gegen die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit. (apa)

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