Häftlinge in USA Menschen zweiter Klasse? Insassen ohne Anspruch auf eine Zeitung
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Insassen der US-Haftanstalten darf es verboten werden, die Zeitung zu lesen. Dies entschied am Mittwoch der Oberste Gerichtshof in Washington. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um eine Vorschrift in einem Gefängnis in Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania.
Darin wird den Insassen eines bestimmten Trakts der Zugang zu Zeitungen, Zeitschriften und Fotos untersagt, die keinen religiösen Charakter haben. Mehrere Häftlinge hatten gegen diese Regelung geklagt. Der Supreme Court kam jedoch zu dem Schluss, das Verbot verstoße nicht gegen die Verfassung.
Die Gefängnisleitung begründet das Zeitungsverbot unter anderem damit, dass die Blätter als Waffe missbraucht werden könnten. Dagegen führten die Anwälte der Häftlinge vergeblich ins Feld, dass dann konsequenterweise auch Blätter religiösen Inhalts verboten werden müssten. Das Oberste Gericht kam zu dem Schluss, dass bestimmte Grundrechte wie das auf Informationsfreiheit zwar nicht automatisch für Gefängnissinsassen außer Kraft träten; allerdings erlaube es die Verfassung, diese Rechte für Häftlinge einzuschränken.
Das Zeitungsverbot für Schwerverbrecher gilt in diversen US-Haftanstalten. Davon betroffen ist auch der im Zusammenhang mit den Anschlägen des 11. September 2001 verurteilte Franzose Zacarias Moussaoui, der in einem Hochsicherheitsgefängnis im Rocky-Mountains-Staat Colorado untergebracht ist. Im Unterschied zu diesem Gefängnis kann aber in der Anstalt in Pittsburgh ein Insasse durch Wohlverhalten in relativ kurzer Zeit erreichen, dass das Zeitungsverbot wieder aufgehoben wird.
(APA/red)
