Bundeshaftung für BAWAG EU-rechtswidrig: EU ist über Bilanz der Bank "verwundert"
- Kroes dürfte in den nächsten Tage entscheiden
- Aus Brüsseler Sicht ist die Garantie derzeit hinfällig
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Die von der Gewerkschaftsbank BAWAG P.S.K. Anfang Juni vorgelegte Bilanz für das Jahr 2005 ist möglicherweise hinfällig. Die nur mit Hilfe einer Staatshaftung über 900 Mio. Euro mühsam erstellte Bilanz könnte derzeit einer genaueren rechtlichen Prüfung möglicherweise nicht standhalten. Diese Meinung wird langeblich im Umfeld der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes vertreten. Kroes wird vermutlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Staatshilfe an die BAWAG zulässig ist oder nicht.
"Jede staatliche Beihilfe oder Garantie ist, bevor sie rechtlich gültig werden kann, von der EU-Kommission zu genehmigen," sagte ein Sprecher der Kommissarin zum "Standard". Das stehe so auch im Beitrittsvertrag Österreichs. Dem zufolge sei es nun "verwunderlich", dass es derzeit überhaupt eine Bilanz des Institutes gebe, die sich auf diese nicht genehmigte Garantie stützte, meinen Juristen in Brüssel.
Auch das vom österreichischen Nationalrat einstimmig beschlossene Gesetz, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser zur Garantie ermächtige, sei derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar. "Wir sind uns im Klaren, dass hier unter großem Zeitdruck gehandelt wurde, aber das ist kein Grund, gleich alle EU-Regeln über Bord zu werfen," meinte ein mit der Materie Vertrauter laut Zeitung.
Garantie hinfällig
Aus Brüsseler Sicht ergebe sich daraus der durchaus zulässige Schluss, dass die Garantie derzeit EU-Recht verletze und somit hinfällig sei, und damit auch die Bilanz, da sie ja eigentlich die Vermögenslage des Untermehmens widerspiegeln sollte.
Aus österreichischer Sicht sei das allerdings nicht so klar. Experten würden auf "Notregelungen" verweisen, die durchaus angewendet werden könnten. "Dass Gefahr im Verzug war, ist ja wohl klar," meine man im Umfeld der heimischen Aufsichtsbehörden.
Ohne Garantie keine Bilanz
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verweist laut Zeitungsbericht auf die Wirtschaftsprüfer von KPMG, welche die Bilanz mit einem vollständigen Prüfvermerk ausstatteten. KMPG-Partner Martin Wagner zum "Standard": "Wir sind uns des Problems durchaus bewusst. Ohne Garantie hätte es keine Bilanz gegeben. Die Garantie wurde verwendet, um gewisse Aktiva in der Bilanz aufzuwerten und damit die Eigenkapitalerfordernisse zu erfüllen."
Man habe sich auf die Beratung und Expertisen aus der Finanzprokuratur und dem Verfassungsdienst verlassen und vergleichbare Fälle herangezogen, in denen die Hilfen auch genehmigt worden seien. Die Regierung habe gemeint, "wir bringen es durch", und deshalb habe man voll testiert, obwohl auch eine eingeschränkte Bestätigung möglich gewesen wäre. Man sei sicher an die Grenzen des Möglichen gegangen. (apa/red)
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