Anti-Stalking-Gesetz in Kraft getreten:
Tätern droht bis zu einem Jahr Gefängnis
- Bisher konnte Polizei erst nach Angriff eingreifen
·Anti-Stalking-Gesetz im Wortlaut
Paragraf 107a heißt
"Beharrliche Verfolgung"
·Stichwort - Stalking
Permantes Nachstellen & Verfolgen einer Person
Mit dem 1. Juli 2006 ist in Österreich ein so genanntes "Stalking-Gesetz" in Kraft. Damit wurde eine rechtliche Grundlage für das Einschreiten gegen Personen, die andere unablässig verfolgen, geschaffen. Bisher konnte die Polizei erst dann tätig werden, wenn die Opfer - in den meisten Fällen Frauen - tätlich angegriffen wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen den Tätern nun bis zu ein Jahr Haft.
Der Begriff "stalking" tauchte in den 90er Jahren in den USA auf und bedeutet wörtlich "anpirschen". Bei den Betroffenen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Frauen, die von Ex-Partnern in falsch verstandenem "Liebeswahn" verfolgt und beobachtet werden. Zur Taktik der Stalker gehört auch das ungebetene Überhäufen mit Geschenken sowie das Terrorisieren mit SMS, Telefonanrufen oder Briefen.
(apa)
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