"Brüchige Lösung": VfGH-Judikatur und Staatsvertrag ist laut Funk nicht erfüllt
- Ruf nach Verfassungslösung: "Schlechten Gewissen"
·Staatsvertrag durch Regelung nicht erfüllt
Verfassungsrechtler
Funk: "Brüchige Lösung"
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Klar negativ beurteilt der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk den Ortstafel-Kompromiss. Die Lösung sei "immer noch eine brüchige", sie gehe mit der 15/10-Variante an der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und am Staatsvertrag vorbei, erklärte er gegenüber der APA. Dass ein Verfassungsgesetz angestrebt wird, ist für Funk "Ausdruck eines schlechten verfassungsrechtlichen Gewissens".
Aus seiner Sicht "bleibt das Problem auf dem Tisch". Mit einem Verfassungsgesetz würde es nur schwerer, die Sache an den VfGH heranzutragen. Denn der Gerichtshof könnte die Ortstafel-Frage dann nur mehr prüfen, wenn er befindet, dass elementaren Baugesetze der Verfassung ausgehebelt wurden. Der "Schwarze Peter" werde also an den VfGH weiter geschoben.
Aktuell sieht Funk den Schwarzen Peter bei der SPÖ: Der habe man ihn offenbar zugeschoben, um ihr bei Nicht-Zustimmung vorwerfen zu können, sie habe eine Einigung verhindert, "aber was nicht gesagt wird, ist, dass das ganze Konstrukt sehr brüchig ist".
Konkret kritisiert Funk die "alte Junktimierung", dass zweisprachige Tafeln in Ortschaften mit mehr als zehn Prozent nur aufgestellt werden müssen, wenn es in der Gemeinde mehr als 15 Prozent zweisprachige Bevölkerung gibt. "Diese hohe Eingangshürde auf Gemeindeebene entspricht nicht dem, was der VfGH verlangt hat." Wenn man schon diese Junktimierung vornehme, müsste die Hürde auch bei den Gemeinden zehn Prozent betragen.
Funk kritisiert aber auch einen zweiten Punkt - nämlich die Bestimmung im Verordnungsentwurf, dass entsprechend der Straßenverkehrsordnung zweisprachige Ortstafeln nicht anzubringen sind, wenn eine Ortschaft nicht über verbautes Gebiet verfügt. Betroffen davon wären etwa Streusiedlungen abseits der Straße, die nur über Hofzufahrten verfügen. "Das kann im Ergebnis dazu führen, dass das Ganze wiederum an dem vorbei geht, was nach der Judikatur des VfGH das Konzept des Staatsvertrages ist", befand Funk. (apa)
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