Wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt: Sölden-Unglückspilot geht in volle Berufung
- Unglück mit Hubschrauber riss 9 Menschen in den Tod
- Oberlandesgericht kann Strafmaß nicht mehr erhöhen
·Sölden-Unglück: 15 Monate für Piloten!
Urteil wegen fahrlässiger Gemeingefährdung!
·BILDER: Tragisches Gondelunglück in Tirol
Seilbahn-Katastrophe im Ötztal fordert neun Tote
·Bergbahn erst im Herbst 2002 eröffnet
Modernste Technik und Sicherheitmaßnahmen
·Viele Zwischenfälle in
der Firmengeschichte
Heli Alpin Knaus schon
oft in den Schlagzeilen
Der Unglückspilot von Sölden hat nach dem Strafprozess am Innsbrucker Landesgericht volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld, Strafe und privatrechtlicher Ansprüche angemeldet. Dies teilte seine Anwältin Andrea Haniger-Limburg mit. Nächste Instanz ist nun das Oberlandesgericht Innsbruck.
Markus J. war wegen fahrlässiger Gemeingefährdung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Laut Einzelrichter Bruno Angerer hätte er nicht mit der schweren Außenlast über die in Betrieb befindliche Seilbahn fliegen dürfen. Der 36-Jährige hatte bis Mitternacht die Möglichkeit, gegen das Urteil zu berufen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch.
Das Oberlandesgericht kann das Urteil voll inhaltlich bestätigen, aufheben und an die erste Instanz zurück verweisen, die Strafe mildern oder den Beschuldigten zur Gänze freisprechen. Eine Straferhöhung ist nicht möglich.
Das folgenschwere Unglück hatte sich am 5. September 2005 am Rettenbachferner im Tiroler Ötztal ereignet. Ein vom Hubschrauber transportierter Betonkübel stürzte auf das Tragseil der "Schwarze-Schneid-Bahn". Neun Deutsche - daunter sechs Kinder - kamen ums Leben. Neun Personen wurden teils schwer verletzt. (apa/red)
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