Mittwoch, 21. Juni 2006

Schwierigkeiten mit abgelaufenem Pickerl:
ÖAMTC: Oft wird die Einreise verweigert

  • Probleme gibt es vor allem in Ungarn und Slowenien
  • In vielen Ländern gelten nämlich keine Toleranzfristen

In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des "Pickerls" Zeit, die fällige Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. "Rechtliche Konsequenzen gibt es deswegen - auch wenn es fälschlicherweise immer wieder behauptet wird - keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler am Mittwoch in einer Aussendung. Im Ausland ist aber scheinbar alles anders. Obwohl die "technische Fahrzeugüberwachung" bezüglich der periodischen Überprüfungen prinzipiell dem Recht des Landes unterliegt, in dem das Auto zugelassen ist, gibt es laut der Organisation oft erhebliche Schwierigkeiten mit abgelaufenen Pickerln.

"Vor allem an der ungarischen oder slowenischen Grenze kommt es immer wieder zu massiven Problemen", sagte die Juristin. "Verärgerte Kraftfahrer berichten uns laufend, dass ihnen mit Hinweis auf ein angeblich abgelaufenes 'Begutachtungspickerl' die Einreise verweigert wurde." In vielen Staaten gelten nämlich keine oder kürzere Toleranzfristen als in Österreich.

Kennzeichen können abgenommen werden
"Häufig wird gleich eine Geldstrafe verhängt, die aber keinesfalls eingehoben werden dürfte", erklärte Verena Hirtler. Manchmal muss das Fahrzeug auch zu einer technischen Untersuchung in eine vom Beanstandungsort oft weit entfernt liegende Prüfstelle. "Im schlimmsten Fall werden noch vor Ort die Kennzeichen abgenommen. Auch das ist leider keine Seltenheit", sagte die Juristin. Der Tipp: Abgelaufene Pickerl sollten noch unbedingt vor der Urlaubsfahrt erneuert werden.
(apa/red)

21.6.2006 11:07