FORMAT: Ex-Bawag-Boss Elsner forderte 168 Millionen Schilling Pensionsabfindung
- Bawag-Klage: "Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht"
- "Elsner hat den Aufsichtsrat irreführend informiert"
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Helmut Elsner, Ex-Generaldirektor der Bank für Arbeit und Wirtschaft, forderte im Jahr 2000 eine Pensionsabfindung von 168 Millionen Schilling. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe.
Die exorbitante Pensionsforderung wird in der FORMAT exklusiv vorliegenden Schadenersatzklage der Bawag-PSK gegen Helmut Elsner dokumentiert. Elsner ließ im Jahr 2000 von der Aktuar Versicherungsmathematik GmbH, einer Tochter der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA, ein Gutachten anfertigen, dass ihm einen "Pensionsanspruch in Höhe von rund 168 Millionen Schilling" errechnet hat.
Zu einem Zeitpunkt als sich die Verluste aus spekulativen Karibikgeschäften auf 1,8 Milliarden Euro summierten und die Bawag ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet war, kassierte der für die Verlustgeschäfte verantwortliche Elsner im Jahr 2000 laut FORMAT eine außerordentliche Erfolgsprämie von acht Millionen Schilling, was seine Jahresgage auf rund 15 Millionen Schilling hinaufkatapultierte.
Letztlich einigte sich Bawag-Präsident Günter Weninger mit Elsner und zahlte eine Abfindung von rund 94 Millionen Schilling. Wegen der "Erschleichung der Ablöse" und dem "arglistigen Zusammenwirken des Beklagten mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats" im Zusammenhang mit der Ablösezahlung fordert die Bawag-PSK laut FORMAT nun den gesamten Betrag "inklusive Zinsen" zurück.
Die von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Fellner-Wratzfeld formulierte, 30 Seiten starke Klagsschrift listet zudem Elsners zahlreiche "Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht"auf. So wird ihm etwa konkret vorgeworfen "den Aufsichtsrat irreführend über die Natur der Geschäftsbeziehungen der Bawag zu Dr. Wolfgang Flöttl informiert" zu haben.
"An Stelle der angemessenen Begrenzung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vermeidung von Risikogleichläufen wurden Verluste nicht begrenzt, sondern der Kapitaleinsatz stetig erhöht, Währungsrisiken nicht angemessen begrenzt, Art und Verlauf der Geschäfte mangels Risikomanagements de facto nicht überwacht, die Kontrollstrukturen bewusst umgangen bzw außer Kraft gesetzt sowie die Aufsicht vorsätzlich falsch bzw. nicht informiert", heißt es in der Bawag-Klage.
Noch mehr Infos finden Sie in der aktuellen Ausgabe von FORMAT!
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