Muss ÖGB bei Über-Schuldung in Konkurs? Sonst hat der Vorstand Haftung am Hals
- Konkursverfahren nur nach Abschluss aller Prozesse
- ÖGB hätte für Karibik-Verluste nicht haften müssen
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Sollte der ÖGB mit seinen BAWAG-Schulden nicht mehr fertig werden, dann müsste er - wie beispielsweise auch Unternehmen - in Konkurs gehen. Darauf verweist der Vereinsrechts-Experte Thomas Höhne im Gespräch mit der APA. Auch für Vereine gilt demnach: Wer überschuldet ist und die Forderungen seiner Gläubiger nicht bedienen kann, der muss Insolvenz anmelden. Geschehe dies nicht, "dann hat der Vorstand ein Haftungsproblem am Hals", betont Höhne.
"Wenn ein Insolvenzverfahren durchgeführt würde, dann dauert das sicher nicht unter fünf Jahren", glaubt Höhne. Schließlich könne ein Konkursverfahren erst nach Abschluss aller Prozesse (beispielsweise über strittige Forderungen an den ÖGB oder über den Zugriff auf Stiftungsvermögen) beendet werden.
Parallel zu einem eventuellen Konkursverfahren wäre zwar auch eine "Neugründung" der Gewerkschaften möglich, sagt Höhne. Er warnt aber vor zahlreichen Unwägbarkeiten: So müsste jedes einzelne Mitglied zum Übertritt in die neue Gewerkschaft bewegt werden. Außerdem würden die neuen Gewerkschaften in diesem Fall ohne Vermögen da stehen. "Der alte ÖGB dürfte (im laufenden Insolvenzverfahren, Anm.) nichts herschenken. Sonst hätte er sofort ein Krida-Delikt am Hals."
Welches Vermögen dem ÖGB bleiben würde, sollte die Staatshaftung für die BAWAG schlagend werden, das müsste laut Höhne wohl vor Gericht geklärt werden. Nach Angaben der Regierung müsste die Gewerkschaft in diesem Fall ihr nicht betriebsnotwendiges Vermögen veräußern. Auf jeden Fall "betriebsnotwendig" wären laut Höhne beispielsweise die Gewerkschaftszentralen. Weniger klar sei die Lage aber bei den Gewerkschaftserholungsheimen oder bei Anteilen an Verlagen und Druckereien. Und auch inwiefern ein Streikfonds zum betriebsnotwendigen Vermögen einer Gewerkschaft zählt, ist für Höhne unklar.
Unklar ist für Höhne auch, warum der ÖGB überhaupt im Jahr 2000 die Haftung für eine knappe Milliarde Karibik-Verluste seiner Bank übernommen hat. Eine Verpflichtung des BAWAG-Eigentümers ÖGB, für die Außenstände seiner Bank zu haften, habe es nämlich nicht gegeben: "Die bloße Eigentümerschaft - und schon gar nicht jene, die über Aktien vermittelt ist - führt zu keiner Haftung."
(apa)
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