Sonntag, 18. Juni 2006

Amtsmissbrauch? Anklage gegen Wiener
Ex-Kripo Chef Geiger ist rechtskräftig

  • Verhandlung soll bereits im Sommer stattfinden

Die Anklage gegen den seit Ende März vom Dienst suspendierten Leiter der Wiener Kriminalpolizei, Hofrat Ernst Geiger, ist rechtskräftig. Verteidiger Manfred Ainedter wird nach Erhalt und Studium der 27 Seiten umfassenden Anklageschrift auf einen Einspruch verzichten, um - wie er am Sonntag im Gespräch mit der APA erklärte - "in der Hauptverhandlung möglichst rasch nachweisen zu können, dass die Vorwürfe nicht richtig sind." Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs kann damit bereits im Sommer über die Bühne gehen, der genaue Verhandlungstermin sollte spätestens Ende des Monats feststehen.

"Es wurde relativ viel Papier bedruckt, um darzustellen, dass eine Razzia verraten worden sein soll. Wenn das aber so klar wäre, würde man wohl kaum derart viel Platz brauchen, um das auszuführen", kommentierte Geigers Rechtsbeistand die Anklageschrift, die Ainedter - wie er der APA versicherte - vor Prozessbeginn nicht an die Medien weiter zu geben gedenkt.

Dem Verteidiger zufolge enthält die Anklage ausschließlich bereits bekannte Anschuldigungen gegen Geiger, die im Wesentlichen auf einem Treffen des Kriminalisten mit dem in die so genannte Sauna-Affäre verstrickten Etablissement-Betreiber Wolfgang B. am 9. März im Cafe Schottenring fußen. Dieses Begegnung wurde observiert, da gegen B. seit längerem Ermittlungen wegen Verdachts auf Menschenhandel, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei im Laufen waren.

Laut Anklage soll Geiger dabei den ihm seit einiger Zeit persönlich bekannten Chef der FKK-Sauna den Termin für eine für den Abend desselben Tages geplante Razzia "gesteckt" haben, nachdem sich B. wiederholt über häufige Razzien in seinem Rotlicht-Lokal beschwert hatte. Für den Staatsanwalt stellt das weit mehr als den bloßen Verrat eines Amtsgeheimnisses dar: Geiger habe als Entscheidungsträger eine Amtshandlung, die nicht die seine war, verhindert, somit seine Befugnis, in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht und die Republik in ihrem Recht auf ordentliche Vornahme dieser Amtsgeschäfte geschädigt.

Für Geigers Anwalt hat die Anklagebehörde allerdings "Indizien aneinander gereiht, mögliche Sachverhalte behauptet und aus der Observation die falschen Schlüsse gezogen", wie Ainedter am Sonntag festhielt. Er zeigte sich überzeugt, dass der Prozess mit einem Freispruch enden und seinen Mandanten rehabilitieren wird: "Ich freue mich schon auf die Hauptverhandlung, wo wir die wahre Sicht der Dinge werden darstellen können!"

Sollte diesem Optimismus zum Trotz jedoch ein Schuldspruch erfolgen, muss Geiger, dessen kriminalistischer Spürsinn ihm erst im vergangenen Jänner mit der Klärung des Saliera-Diebstahls mediales Lob und breite Anerkennung eingebracht hatte, mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren rechnen.

(apa)

18.6.2006 14:47