Deportation von Juden 1944: Französischer Staat zu Schadenersatzzahlungen verurteilt
- War nicht von Gestapo, sondern Staat organisiert
In Frankreich sind der Staat und die Eisenbahngesellschaft SNCF erstmals wegen der Deportation von Juden verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht im südwestfranzösischen Toulouse gab einer Klage des Grünen Europaabgeordneten Alain Lipietz statt, dessen Vater und Onkel 1944 in einem Eisenbahnkonvoi in das Sammellager Drancy bei Paris gebracht worden waren.
Paris und die SNCF müssen dem noch lebenden Onkel und den Angehörigen des Vaters 62.000 Euro Schadenersatz zahlen. Damit gab das Gericht Forderungen des Staatskommissars statt. Der als eine Art Staatsanwalt auftretende Jurist hatte Mitte Mai eine Verurteilung Frankreichs und der SNCF "wegen Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gefordert.
Die Anwältin der Familie Lipietz hatte in dem Prozess gesagt, die Razzien zur Deportation seien "nicht von der Gestapo, sondern von den französischen Behörden" organisiert worden. Die Bahn habe dann den Transport übernommen. Die Verteidiger der SNCF hatten dagegen argumentiert, die Gesellschaft habe nie aus eigener Initiative Konvois zusammengestellt. De facto habe es sich um eine "Beschlagnahme" der Züge gehandelt. Die SNCF meinte zudem, die Verjährungsfrist sei bereits abgelaufen, wie dies in Fällen anderer Klagen von Angehörigen das Pariser Berufungsgericht entschieden hatte. (apa)
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