"Kann nicht toleriert werden": FPÖ fordert härteres Vorgehen gegen Zwangsheirat
- Straftatbestand besteht: Erst sieben Verurteilungen
·Hartes NEWS-Duell um Ausländerpolitik
Prokop attackiert FPÖ-Chef Straches Politik
·Ausländer: Schlag- abtausch FPÖ - Grüne
Strache sieht "Multi-Kulti-Wahnsinn", Stoisits warnt
·"Wollen aussuchen, wer ins Land kommt"
Ausländer: BZÖ und FPÖ bleiben bei Forderungen
·Moslem-Studie löst Koalitions-Zwist aus
Gastinger rügt Prokops Wortwahl und die ÖVP
·Einbürgerungen seit
'05 um 20% gestiegen
10.000 Neo-Österreicher vor Rechts-Verschärfung
Die FPÖ macht sich für die Einführung eines eigenen Straftatbestands "Zwangsheirat" stark und fordert damit bereits vorhandenes Recht. Die "im islamischen Kulturkreis weit verbreitete" Zwangsheirat sei eine Menschenrechtsverletzung, "die nicht toleriert werden könne und dürfe", bekundete Parteiobmann Heinz-Christian Strache seine Unterstützung für eine diesbezügliche Landtagsinitiative der FP-Vorarlberg.
Den Opfern, bei denen es sich zumeist um junge Mädchen handle, werde ihr Selbstbestimmungsrecht genommen, ihre Arbeitskraft werde ausgebeutet, und sie würden ihrer Menschenwürde und ihrer Bildungschancen beraubt, mahnte Strache. Durch den Straftatbestand der Zwangsehe würde man "nicht nur ein klares Signal der Nichtduldung" setzen, sondern auch Frauen ermuntern, "endlich aufzustehen und diese Unterdrückung nicht länger zu akzeptieren", so der FP-Chef.
In Österreich seien die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen "in einer langen und leidvollen Geschichte erkämpft" worden. Deshalb könne man nicht dulden, "dass das bisher Erreichte durch archaische Strukturen aus dem Orient gefährdet werde", sagte Strache.
Tatschlich steht Zwangsheirat bereits unter Strafe, auch wenn es kaum zu Verurteilungen kommt. Konkret gebe es zwei Straftatbestände, die Nötigung durch den Bräutigam und die Nötigung und gefährliche Drohung in der Familie, hieß es aus dem Justizministerium auf Anfrage der APA. Da es sich bei "Nötigung" und "gefährlicher Drohung" schon immer um Straftatbestände gehandelt habe, sei die Erzwingung einer Ehe schon immer strafbar gewesen, so das Justizministerium.
Geändert wurde zuletzt, dass Ehenötigung und gefährliche Drohung in der Familien von einem so genannten Privatanklagedelikt in ein Offizialdelikt umgewandelt worden ist. Damit ist die Verfolgung der Täter nicht von der Zustimmung der Opfer abhängig. In Kraft tritt diese Änderung am 1. Juli. Der Strafrahmen beträgt ein Jahr. Verurteilt wurden bisher aber nur sehr wenige Personen, seit 1975 kam es laut Justizministerium lediglich zu sieben Verurteilungen. Zwang ist übrigens auch ein Auflösungsgrund für den Ehebund.
(apa/red)
Deutsche Sklavin befreit14:01
Frau schildert ihr Leid19-Jährige nach acht Jahren gerettet - Mutter soll von Martyrium gewusst haben
Nachbeben in Italien16:12
Mehrere TodesopferErneut große Schäden und Tote nach schweren Erdstößen in Norditalien
