Dienstag, 6. Juni 2006

Knalleffekt in "Sauna-Affäre": Kriminalist Geiger wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

  • Suspendierter Kripo-Leiter soll Razzia verraten haben
  • Bei Verurteilung drohen Geiger fünf Jahre Haft!

Der Wiener Top-Kriminalist Ernst Geiger bekommt einen Prozess wegen Amtsmissbrauchs. Das hat das Justizministerium entschieden. Sollte Geiger, der ab Zustellung der Anklageschrift zwei Wochen Zeit hat, dagegen Einspruch zu erheben, die Verhandlung aber nicht mehr verhindern kann, anklagekonform verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Der interimistische, seit Ende März vom Dienst suspendierte Leiter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien soll in der "Sauna-Affäre" dem Chef eines Simmeringer Rotlicht-Etablissements, mit dem ihm eine private Bekannt- bzw. Freundschaft verband, Tipps gegeben und in zumindest einem Fall eine unmittelbar bevorstehende Razzia verraten haben. Gegen den Sauna-Betreiber und sein Umfeld sind Voruntersuchungen wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei anhängig. Die Vorwürfe gegen Geiger, die von diesem zurück gewiesen werden, basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Telefonüberwachung und Observationen.

Konkret wird Ernst Geiger vorgeworfen, dem Sauna-Betreiber Wolfgang B. (42) verraten zu haben, dass am 10. März in seinem Club eine Razzia geplant sei. Er habe ihm vorab telefonisch die geplante Polizeiaktion "gesteckt" und diese so vereitelt, wird im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft ausgeführt.

"Mehr als Geheminisverrat"
"Das, worum es hier geht, ist mehr als Geheimnisverrat. Durch den hier vorgeworfenen Gesetzesbruch wurde die Republik in ihrem Recht auf ordentliche Vornahme von Amtsgeschäften geschädigt", ließ ein ranghoher Vertreter aus dem Justizministerium am Dienstag die APA wissen. Für Manfred Ainedter, den Rechtsbeistand des Kriminalisten, sind die Anschuldigungen haltlos. "Der Prozess ist natürlich höchst unangenehm, aber andererseits bin ich froh, dass sich das Ganze in einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufklären wird. Ich bin von einem Freispruch überzeugt", meinte der bekannte Strafverteidiger im Gespräch mit der APA.

Ursprünglich waren gegen Geiger Vorerhebungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses in die Wege geleitet worden. Der zuständige Staatsanwalt stellte sich jedoch unter Heranziehung höchstgerichtlicher Judikatur auf den Standpunkt, dass unter diese Bestimmung nur Daten fallen, die ein Beamter im Zuge einer persönlich von ihm durchgeführten Amtshandlung in Erfahrung gebracht hat. Das sei bei Geiger nicht der Fall gewesen.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Für den Staatsanwalt war damit klar, dass im gegenständlichen Fall die Umstände vielmehr für das weit gravierendere Delikt Amtsmissbrauch sprachen, das im Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bedroht ist. Dessen macht sich ein Beamter schuldig, "der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes [...] in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht", heißt es im Par. 302 StGB.

Die Ansicht des weisungsgebundenen Staatsanwalts fand sowohl die Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft Wien als auch des Justizministeriums. Sein Bericht soll dem Vernehmen nach derart überzeugend ausgefallen sein, dass er bei den maßgeblichen Stellen auf breite juristische Anerkennung stieß und "auf Punkt und Beistrich" genehmigt wurde.

Intrige gegen Geiger?
Speziell im Innenministerium soll es dessen ungeachtet nach wie vor Vertreter geben, die Geiger für das Opfer einer Intrige halten. "Es gibt zwei Lager. Für die einen ist er Opfer, für die anderen Täter", bemerkte ein Insider.

Verfahren wohl schon im Sommer
Das Schöffenverfahren gegen den Top-Kriminalisten dürfte bereits im Sommer über die Bühne gehen. "All zu lange wird es nicht mehr dauern", verlautete dazu aus dem Justizministerium. Der Sachverhalt sei an sich nicht sehr kompliziert, der Aktenumfang überschaubar. "Im Wesentlichen ist das wohl eine Frage der richterlichen Beweiswürdigung", hieß es.

(apa/red)

6.6.2006 13:22