Montag, 29. Mai 2006

Zu teure E-Card: Der Hauptverband
weist Kritik des Rechnungshofes zurück

  • Schörghofer: Jahresbudgets "halten wir exakt ein"

Hauptverbands-Vizegeneraldirektor Volker Schörghofer weist die Kritik des Rechnungshofes am Chipkarten-Projekt zurück. Die Kostenüberschreitung auf 130 Mio. Euro ergibt sich seinen Angaben zufolge aus einer unterschiedlichen Betrachtungsweise. Während der Hauptverband lediglich das Budget bis Ende 2006 betrachte, addiere der Rechnungshof nämlich noch künftige Zusatzkosten dazu, betonte Schörghofer am Montag gegenüber der APA.

Die Sichtweise des RH sei betriebswirtschaftlich legitim, sagt Schörghofer. "Aber der Hauptverband hat Jahresbudgets und die halten wir exakt sein." Seinen Angaben zufolge werden bis Ende 2006 Projektkosten von 116 Mio. Euro anfallen. Insgesamt ist Schörghofer mit der E-Card-Einführung äußerst zufrieden: "Das Projekt funktioniert. Es läuft perfekt." Außerdem erweise sich die Technologie als "exportfähig" und werde beispielsweise auch in Deutschland und Bulgarien eingesetzt.

Die RH-Kritik an der Eigenentwicklung der E-Card-Endgeräte weist Schörghofer zurück: Es handle sich bei den so genannten "GINA-Boxen" und bei den Kartenlesegeräten um robuste state-of-the-art-Lösungen, die auch ohne vorgelagertem Computer ans Netzwerk angeschlossen werden können. Damit erspare sich ein großes Spital die Anschaffung von dutzenden Computern. Schörghofer: "Das sind keine Standardmodelle, die sie um 19,90 Euro beim Mediamarkt kaufen können."

Auch die vom Rechnungshof als zu hoch bezeichneten Zahlungen an die Ärzte verteidigt Schörghofer. Diese seien "zwar erheblich, aber erträglich". Bei künftigen Projekten wie dem elektronischen Rezept und der elektronischen Patientenakte wird man laut Schörghofer ähnlich vorgehen: "Wenn wir uns dabei etwas ersparen, dann ist das legitim."

Die vom Hauptverband angeregte Änderung des Vertragspartnerrechtes hält Schörghofer nicht für nötig. Natürlich müsse beispielsweise die Einführung der elektronischen Patientenakte gesetzlich geregelt werden, "aber die Ausgestaltung sollte den Vertragspartnern (Sozialversicherung und Ärztekammern, Anm.) überlassen werden".

(apa)

29.5.2006 15:51