"Keine adäquate Lösung": Kärnten lehnt Schüssels Vorschlag zur Ortstafel-Frage ab
- Haider: Verfassungsgesetz zur nachhaltigen Lösung
- Minderheitenanteil im Kanzleramts-Entwurf kritisiert
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Volksgruppengesetz 1976
regelt die Aufstellung!
Der Verordnungsentwurf von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel zur Lösung der Ortstafelfrage stellt für das Land Kärnten "keine adäquate Lösung" dar. Dies betonte Landeshauptmann Jörg Haider bei der Präsentation der Stellungnahme in Wien. Er verlangte neuerlich ein Verfassungsgesetz um das Problem nachhaltig zu lösen sowie einen festgeschriebenen Prozentsatz im Volksgruppengesetz.
"Ich selbst habe keine eigene Bemerkung einfließen lassen", stellte Haider klar, es handle sich um eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Landes Kärnten, die von ihm als Verfassungsreferent an das Bundeskanzleramt "unbeeinflusst weitergeleitet" werde. Haider sieht nach wie vor die Mehrheit in der Bevölkerung hinter sich, auch die Sozialpartner würden nichts von dem Vorschlag des Bundeskanzleramtes halten: "Die Anhängerschaft reduziert sich auf ein kleines Grüppchen".
Haider stößt sich vor allem an dem im Kanzleramts-Entwurf festgelegten Minderheitenanteil von weniger als zehn Prozent in einigen Orten, der damit über das VfGH-Erkenntnis hinausgehe. Zudem seien Ortschaften mit unter 15-Prozent-Minderheitenanteil einbezogen worden. Über hundert Ortschaften seien aufgelistet, obwohl es dort kein verbautes Gebiet gebe, in einigen wie der Drau-Gegend gebe es überhaupt keine Bewohner. Der Entwurf sei also weder eine Erfüllung des so genannten "Karner-Papieres" noch des VfGH-Erkenntnisses, betonte Haider erneut.
Haider vermutet, dass in jeder Gemeinde andere Kriterien angewandt worden seien. Der Entwurf des Kanzleramts enthalte nämlich keinen Prozentsatz, an dem man sich orientieren könnte. Weiterer Kritikpunkt: Die Gemeinden seien nicht in die Begutachtung einbezogen wurden, dies auch in Bezug auf die historischen Ortsnamen.
Dass der derzeitige Entwurf auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt werden könnte, kann sich Haider nicht vorstellen. Vorerst gelte es abzuklären, dass die Topographieverordnung nicht auch die zweisprachige Beschriftung von Gebäuden wie Schulen und Kindergärten beinhalte. Auch die "Diskriminierung einsprachiger Lehrer", die Benachteiligung von "Kulturträgern der Mehrheitsbevölkerung" gegenüber Volksgruppen-Organisationen bei öffentlichen Förderungen sowie zweisprachige Stellenausschreibungen gelte es zu verhindern. Aus diesem Grund suche Haider nach wie vor eine "dauerhafte Lösung im Sinne der Bevölkerung".
(apa/red)
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