Ortstafel-Streit nimmt kein Ende: Haider
will nach Befragungsablehnung VfGH anrufen
- Darf Landeswahlbehörde Ablehnung beschließen?
- Entscheid auch für Westenthaler ein schwerer Fehler
·Ortstafelstreit: Volks- befragung abgelehnt!
Haider zeigt sich von Entscheidung "empört"
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BZÖ muss Vorschlag zu- stimmen. Haider winkt ab
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"internationale" Frage?
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Volksgruppengesetz 1976
regelt die Aufstellung!
Das Kärntner BZÖ wird das Nein der Landeswahlbehörde zu seiner Ortstafel-Volksbefragung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten. Das kündigte Parteiobmann und Landeshauptmann Jörg Haider an. Parallel zu den juristischen Schritten will er - noch im Juni - eine andere Form der Bürgerbefragung durchführen. Wie das genau vor sich gehen soll, sagte er nicht.
Die Landeswahlbehörde müsse nun einen Bescheid erlassen, den man beim VfGH anfechten werde, meinte der Landeshauptmann. Er sprach der Behörde die Befugnis ab, eine Volksbefragung grundsätzlich abzulehnen, sie dürfe lediglich - in Abstimmung mit dem Antragsteller - die Fragestellungen verändern. Der Leiter der Landeswahlbehörde, Landesamtsdirektor Reinhard Sladko, sieht das anders. Auf Anfrage der APA erklärte er: "Wir sind an die formalen Vorschriften gebunden und können demnach nur darüber entscheiden, ob eine Volksbefragung zulässig ist oder nicht. Ansonsten brauchen wir ja keine Landeswahlbehörde mehr."
Haider bezeichnete den Beschluss der Landeswahlbehörde als "Abschaffung der direkten Demokratie", man werde dem VfGH genügend Argumente liefern, um den Bescheid aufzuheben. In diesem Zusammenhang nannte er die Expertise des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian-Funk, der keine Zuständigkeit des Landes in dieser Causa konstatierte, ein "Gefälligkeitsgutachten". Er kenne Funk und wisse genau, wie dieser arbeite, so Haider.
Erneut forderte der Kärntner BZÖ-Chef eine "juristisch dauerhafte Lösung", ohne diese werde es weitere Beschwerden beim Höchstgericht geben. Dies sei ihm aber "an sich egal", denn niemand könne das Land zwingen, zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Der VfGH könne lediglich "einsprachige Ortstafeln aufheben, aber keine zweisprachigen verordnen". Wenn Bundespräsident Heinz Fischer daher VfGH-Erkenntnisse exekutieren wolle, "kann er die Ortstafel etwa von St. Kanzian entfernen". Sollte dies durchgeführt werden, gebe es eben gar keine Ortstafeln in diesen Gemeinden mehr. Dies sei auch nach der Straßenverkehrsordnung zulässig: "Dann stellen wir halt 50-km/h-Beschränkungen auf."
Ablehnung der Volksbefragung für BZÖ "schwerer Fehler"
BZÖ-Chef Peter Westenthaler hält die Ablehnung der Volksbefragung zur Kärntner Ortstafelfrage für einen "ganz schweren Fehler". Das Veto der Wahlbehörde sei "äußerst seltsam", weil damit 15.000 Unterstützungsunterschriften "mit einem Handstreich vom Tisch gewischt" wurden, meinte Westenthaler. Ob das BZÖ die Ortstafelverordnung des Bundeskanzlers im Ministerrat blockieren wird, ließ Westenthaler offen.
In dieser Frage werde es noch Gespräche geben müssen, sagte der designierte BZÖ-Obmann. Auf Basis der vorliegenden Verordnung werde das aber "schwierig" werden, weil darin auch Ortschaften enthalten seien, die nur aus einigen wenigen Häusern bestünden. Die von Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider angedachte "Urabstimmung" unterstützt dessen Parteifreund Westenthaler: "Ich begrüße alles, wo die Bevölkerung einbezogen wird." (apa/red)
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