Montag, 29. Mai 2006

Rückschlag für Haider im Ortstafel-Streit: Landeswahlbehörde lehnt Volksbefragung ab

  • Klare Entscheidung: Mit sieben zu fünf Stimmen
  • Haider spricht von "Akt der Demokratieverweigerung"

Die vom Kärntner BZÖ angestrebte Volksbefragung wird nicht stattfinden. Die Landeswahlbehörde hat sie bei ihrer Sitzung abgelehnt. Die Mehrheit der Mitglieder sei der Ansicht gewesen, dass eine Befragung auf Landesebene zu diesem Thema nicht zulässig sei. Haider selbst zeigte sich in einer ersten Stellungnahme empört.

"Das ist ein beispielloser Akt der Demokratieverweigerung, den wir uns so sicher nicht bieten lassen werden", erklärte er. "Wir werden in jedem Fall die Mitsprache der Bevölkerung in einer für Kärnten so wichtigen Frage weiter forcieren und durchzusetzen versuchen."

Die Landeswahlbehörde besteht aus je vier BZÖ- und SPÖ-Mitgliedern, einem ÖVP-Mitglied, drei Berufsrichtern und - in Vertretung des Landeshauptmanns - Landesamtsdirektor Reinhard Sladko als Vorsitzendem. Die Vertreter von SPÖ und ÖVP sowie zwei der drei Richter stimmten gegen die Volksbefragung.

Haider überlegt nun Briefwahl als "Urabstimmung"
Das BZÖ wird nach der Ablehnung der Ortstafel-Volksbefragung die Situation intern diskutieren. Erst dann soll über die weitere Vorgangsweise entschieden werden, kündigte der Sprecher von Landeshauptmann Jörg Haider, Stefan Petzner, gegenüber der APA an. Die Möglichkeit, eine Art "Urabstimmung" in Form einer Briefwahl durchzuführen, stehe aber weiterhin im Raum. Die SPÖ zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden über die Entscheidung der Behörde.

Funk nimmt Entscheidung "mit Genugtuung zur Kenntnis"
Zufrieden ist der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk mit der Entscheidung der Kärntner Landeswahlbehörde, dass die vom Kärntner LH Jörg Haider beantragte Volksbefragung über die Ortstafel-Frage nicht zulässig ist. "Ich nehme diese Entscheidung natürlich mit Genugtuung zur Kenntnis", sagte Funk, dessen Gutachten ihm scharfe Angriffe Haiders eingetragen hatte. Sollte Haider eine "Urabstimmung" per Briefwahl durchführen, so müsste diese von ihm als Privatmann oder der Partei organisiert und finanziert werden, erklärte Funk gegenüber der APA.

Haider hatte Funks Gutachten als "pseudowissenschaftlich" und "verfassungsrechtlich wertlos" bezeichnet - damit aber die Landeswahlbehörde offensichtlich nicht beeindruckt. Diese entschied am Montag im Sinn der von Funk vorgelegten Expertise - die er nach dem von Haider vorgelegten Gutachten der Verfassungsabteilung des Landes noch um eine Stellungnahme ergänzt hatte.

Zwei Hauptargumente brachte Funk gegen Haiders Ortstafel-Befragung vor: Dass das Land keine Zuständigkeit habe und dass die Fragestellung nicht dem Gesetz entsprechen - das vorschreibt, dass die Fragen "kurz, sachlich, eindeutig und ohne wertende Beifügungen" zu formulieren sind.

"Erst recht verfassungswidrig" wäre es laut Funk gewesen, wäre die Landeswahlbehörde auf Haiders Vorschlag eingegangen, den mittlerweile vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundeskanzlers in die Fragestellungen aufzunehmen. Haider hatte argumentiert, die Wahlbehörde könne die Fragen ändern. Dem widersprach Funk: Die Wahlbehörde dürfe "nur die Formulierung der Frage" verändern, dabei aber nicht den "Gehalt" verändern. "Hier hat der Herr Landeshauptmann offenbar etwas übersehen."

Eine "Urabstimmung" in Form einer Briefwahl könne Haider natürlich durchführen - aber nur als "Privataktion des BZÖ oder des Herrn Dr. Jörg Haider". Eine rechtliche Grundlage dafür, dass z.B. das Land oder der Landeshauptmann eine solche "Urabstimmung" offiziell organisiert und mit Landesmitteln finanziert, gebe es nicht, erklärte Funk. "Hier müsste eine strikte Trennung von öffentlich und privat eingehalten werden - etwas, was nicht immer mit der nötigen Aufmerksamkeit beachtet wird."

Rechtliche Relevanz hätte eine solche "Urabstimmung" auch keine - aber Haider würde sicherlich wieder versuchen, "politische Autorität zu lukrieren, wo in Wahrheit keine Kompetenz besteht", meinte Funk.

Das BZÖ hatte in den vergangenen Monaten 15.000 Unterschriften gesammelt, um die Einleitung einer Volksbefragung beantragen zu können. Ob ein derartiger Schritt rechtlich überhaupt zulässig ist, war bis zuletzt heiß umstritten. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hatte in einer Expertise festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Sein Argument: Die Ortstafelfrage falle nicht in den autonomen Wirkungsbereich des Landes, da es sich um ein Bundesgesetz handle. Haider bezeichnete diese Meinung als "pseudowissenschaftliches Gutachten" und ließ bei der Verfassungsabteilung des Landes ebenfalls eine Expertise erstellen. Dieses kam zum genau entgegengesetzten Schluss, eine Volksbefragung zu dieser Materie sei sehr wohl zulässig.

Geregelt ist das Procedere in Artikel 43 der Kärntner Landesverfassung. Dort heißt es wörtlich: "(1) Zur Erforschung des Willens der Landesbürger über Gegenstände aus dem selbständigen Wirkungsbereich des Landes, die von besonderer Bedeutung sind, kann die Landesregierung eine Volksbefragung anordnen."

SPÖ, ÖVP, Grüne und Volksgruppenvertreter hatten im Vorfeld der Entscheidung der Landeswahlbehörde mehrfach klar gemacht, dass sie eine Volksbefragung wegen Unzuständigkeit des Landes ablehnen. Zudem dürften Mehrheiten nicht über Minderheitenrechte abstimmen. Die SPÖ- und ÖVP-Vertreter in der Behörde votierten denn auch geschlossen dagegen. Nachdem sich nun zwei der drei Berufsrichter im Gremium ebenfalls dieser Meinung angeschlossen haben, ist die Befragung vom Tisch. Auch der zuletzt von Haider angebotene Schritt, den auf dem so genannten Karner-Kompromiss basierenden Verordnungsentwurf von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) in den Fragenkatalog aufzunehmen, änderte an dieser Entscheidung nichts mehr.

SPÖ-Klubobmann Peter Kaiser sprach von einem "Sieg der Demokratie und des Rechtsstaats". Es sei zudem vernünftig, die Bevölkerung nicht "auseinanderzudividieren", wie es Haider mit seiner Befragung bezweckt habe, die Aufgabe der Politik sei es, zu einen. (apa/red)

29.5.2006 19:46