Berufung: Paschinger Bürgermeister Böhm hofft auf Verfassungsgerichtshof-Entscheid
- Verurteilung nach Amtsmissbrauch, Betrug & Untreue
- Zu unbedingter Geldstrafe von 41.000 Euro veruteilt
Der wegen Amtsmissbrauchs, schweren Betrugs und Untreue in einem Prozess im Landesgericht Linz schuldig gesprochene Bürgermeister von Pasching bei Linz, Fritz Böhm, beruft gegen das Urteil von vergangener Woche. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung angemeldet.
Er hoffe nun, dass beim Verwaltungsgerichtshof betreffend seiner umstrittenen Doppelbezüge eine Entscheidung zu seinen Gunsten getroffen werde, so Böhm. Er erwartet sich, dass dem Strafverfahren damit die Grundlage entzogen würde.
War zu Geldstrafe verutreilt worden
Der Paschinger Bürgermeister war vergangenen Montag in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz im Sinne von Teilen der Anklage schuldig gesprochen worden. Er erhielt für die Delikte Amtsmissbrauch, schwerer Betrug und Untreue eine unbedingte Geldstrafe von 41.400 Euro und eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Bürgermeister kann er nach Ansicht des Gerichts weiterhin bleiben.
Der Verlust des Bürgermeisteramtes, der mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verbunden ist, wurde bedingt nachgesehen, weil er für den Rest der Legislaturperiode - bis 2009 - "weiterhin tragbar" sei. Es sei unbestritten, dass er "hervorragend agiert", erklärte das Gericht. Freigesprochen wurde Böhm vom Vorwurf des in der Anklage enthaltenen Amtsmissbrauches in der Zeit zwischen 1996 bis 2004. In dieser Zeit hatte er ebenfalls neben dem vollen Bürgermeisterbezug auch noch das Gehalt des Geschäftsführers der hauptsächlich im Eigentum der Gemeinde stehenden Straßenfinanzierungsgesellschaft kassiert. (APA/red)
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