Montag, 29. Mai 2006

Bußgeldguthaben gegen Verkehrssünder: Strafe soll im Voraus gezahlt werden können

  • Russische Polizei will Strafen vorab einkassieren
  • Die lasche Zahlungsmoral soll so gehoben werden

Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Guthaben bei der Polizei, von dem aus Ihre Strafen bezahlt werden. Ist es verbraucht, zahlen Sie einfach wieder ein paar Netsch ein, und schon können Sie weiter rasen. In Russland könnte das bald der Fall sein.

Die russische Verkehrspolizei erwägt die Einführung von Bußgeldguthaben für potenzielle Verkehrssünder. Die Strafen für Verkehrsvergehen sollten dann automatisch von dem vorab gezahlten Guthaben abgebucht werden, sagte der stellvertretende Innenminister Alexander Tschekalin der Regierungszeitung "Rossijskaja Gaseta". Auf diese Weise könne die Zahlungsmoral der Verkehrssünder verbessert werden, gleichzeitig werde der Bestechung von Polizisten vorgebeugt.

Körberlgeld
Seit drei Jahren dürfen russische Verkehrspolizisten Strafgelder nicht mehr an Ort und Stelle gegen Quittung kassieren. Für geringfügige Bußen werden Überweisungsscheine zur Einzahlung bei einer Bank ausgestellt, die von den Autofahrern meist ignoriert werden. "Man kann ungestraft den Bußgeldzettel noch in Gegenwart des Verkehrspolizisten zerreißen", klagte Tschekalin. Wenn bei schweren Verstößen der Einzug des Führerscheins droht, wenden viele Autofahrer die Strafe mit einem Handgeld für den Polizisten ab.

(APA/red)

29.5.2006 13:12