Aufreger Mieterschutz: Neues Wohnrechts- gesetz führt zu Streit zwischen den Parteien
- Befristet wird nicht mehr automatisch unbefristet
- Wurde Mieterschutz Interessen von Maklern geopfert?
·WOMAN: Das sind die Wohntrends 2006
Von Asia bis Amadeus, von Glas bis Türkis...
·Neue Wohntrends in Wien-Simmering...
Moderne Wohnungen am Thürnlhof setzen Akzente
Gegen heftigen Widerstand der Opposition ist Mittwoch Abend vom Nationalrat die jüngste Wohnrechtsnovelle beschlossen worden. Sie bringt unter anderem ausgedehnte Erhaltungspflichten für die Vermieter, die bei gesundheitlicher Gefährdung der Mieter zur Beseitigung der Missstände gezwungen werden. Allerdings tritt dieser Fall nur dann ein, wenn der Bewohner die Gefahren nicht durch "zumutbare Maßnahmen" abwenden kann.
Dieser Passus dürfte vor allem auf die Bleileitungen in vielen älteren Bauten abgestellt sein. Denn allgemein wird interpretiert, dass das längere Laufenlassen des Wassers dazu ausreichen müsste, um die Gefährdung der Gesundheit durch Blei zu verhindern. Somit wäre kein Austausch der Leitungen auf Kosten des Vermieters notwendig.
Befristet wird nicht mehr automatisch unbefristet
Aber nicht nur diese unklare Formulierung stieß auf Unmut der Oppositionsparteien. Die SP-Erstrednerin Ruth Becher urteilte, dass wieder ein Stück vom Mieterschutz den Interessen einiger weniger Immobilienmakler geopfert werde: "Des Mieters Leid ist des Vermieters Freud." Unter anderem kritisierte Becher, dass befristete Mietverhältnisse nicht mehr automatisch zu unbefristeten werden, wenn sie der Vermieter nicht rechtzeitig ordnungsgemäß beendet. Künftig verlängert sich der Vertrag nur noch um drei Jahre. Ebenfalls abgelehnt wurde von der SP-Abgeordneten, dass bei "unbrauchbaren Wohnungen" demnächst der Zins nicht mehr automatisch herabgesetzt wird sondern der Vermieter zunächst gerügt werden muss und danach drei Monate Zeit bekommt, den Kategorie-Anforderungen nachzukommen. Seitens der Grünen Wohnbau-Sprecherin Gabriela Moser wurde zusätzlich noch negativ angeführt, dass Zubauten und Dachausbauten durch die heutige Novelle dem Mietrecht entzogen und dem Zivilrecht zugeordnet würden.
Liberales weißrussisches Mietrecht?
Die Koalition wies diese Kritik umgehend zurück. VP-Wohnbausprecher Wolfgang Großruck bekannte sich zum Ziel, Ungerechtigkeiten für Mieter aber auch für Vermieter abzuschaffen: "Wir bekennen uns auch zum Eigentum in Österreich." Wenn man dagegen die Vorschläge der Opposition ansehe, wirke selbst das weißrussische Mietrecht vergleichsweise liberal.
Größtmögliche Balance
Dezenter äußerte sich Justizministerin Karin Gastinger. Sie gestand zu, dass es nie gelingen werde, die Interessen der Vermieter und Mieter so ausgewogen unter einen Hut zu bringen, dass beide Interessen vollauf befriedigt seien. Man habe sich aber um möglichst große Balance bemüht. Neben den erweiterten Erhaltungspflichten hob sie zu Gunsten der Mieter den Investitionszusatzanspruch beim Austausch etwa von Boilern vor.
(apa/red)
