2000 -Handtasche nicht verzollt: Ballack droht 60.000 -Strafe wegen Zollvergehens
- Zeitungsberichte: Nationalspieler legte Berufung ein
Der deutsche Fußball-Nationalspieler Michael Ballack wehrt sich nach Medienberichten gegen eine Strafe von 60.000 Euro für ein Zollvergehen. Wie die "Passauer Neue Presse" und die "Bild"-Zeitung berichteten, legte der 29-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Landshut ein. Ballack hatte demnach Mitte Jänner aus dem Trainingslager des FC Bayern in Dubai eine Handtasche im Wert von etwa 2.000 Euro als Mitbringsel für seine Lebensgefährtin mitgebracht, beim Zoll München aber nicht angegeben. Bei einer Kontrolle sei die Tasche dann gefunden worden.
Ein Sprecher der Landshuter Staatsanwaltschaft bestätigte der "Bild"-Zeitung, dass ein entsprechender Strafbefehlsantrag vom zuständigen Amtsrichter beim Amtsgericht Landshut unterschrieben wurde. Laut "Passauer Neue Presse" wurde Ballack eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 50.000 Euro angeboten, was der Nationalelf-Kapitän aber abgelehnt habe. Daraufhin habe das Amtsgericht den Strafbefehl über zwölf Tagessätze zum Höchstbetrag von 5.000 Euro erlassen. Zieht Ballack seinen Einspruch nicht zurück, wird der Fall laut "Bild" nach der WM vor Gericht verhandelt. (APA/red)
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