Samstag, 27. Mai 2006

"Zu klein": 1,55m großer Mann muss trotz Missbrauch einer 13-Jährigen nicht in Knast

  • Richterin: Überlebt Angriffe der Mithäftlinge nicht
  • Anklage empört: "Wer Kinder missbraucht, zahlt"

Eine Richterin im US-Bundesstaat Nebraska hat einem Pressebericht zufolge gegen einen Sexualstraftäter eine Bewährungsstrafe verhängt, weil dieser "zu klein" für das Gefängnis sei. Wie die Tageszeitung "Omaha World Herald" am Freitag berichtete, gestand Richard Thompson in zwei Fällen den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens. Statt einer Gefängnisstrafe ordnete die Richterin aber nur eine Bewährungsstrafe unter Aufsicht an. Zur Begründung gab sie unter anderem an, dass Thompson nur 1,55 Meter groß sei und nur 45 Kilogramm wiege. Damit sei er zu klein, um im Gefängnis die erwartbaren Angriffe von Mithäftlingen zu überleben.

Die Anklage protestierte gegen die Entscheidung und kündigte Berufung an. "Es ist mir egal, und wenn er nur drei Fuß (rund 90 Zentimeter) groß ist", sagte Staatsanwaltschaft Jon Bruning. "Wenn man in diesem Staat Kinder missbraucht, dann muss man den Preis zahlen. (...) Diese Richterin hat einen Fehler gemacht." Ein Sprecher der Gefängnisverwaltung in Nebraska sagte, dass Sexualstraftäter bisweilen von anderen Häftlingen angegriffen würden. Kleine Gefängnisinsassen seien aber nicht mehr gefährdet als andere. Häftlinge könnten zudem Schutzhaft beantragen, wenn sie sich bedroht fühlten.
(apa)

27.5.2006 08:28