Samstag, 27. Mai 2006

Haftstrafe für Bürgermeister Böhm: Staatsanwaltschaft beruft gegen Urteil

  • Der Anklagebehörde ist Strafhöhe zu gering

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Höhe der Strafe für den Paschinger Bürgermeister Fritz Böhm (S) Berufung angemeldet. Die Höhe der Strafe sei der Anklagebehörde zu gering.

Das berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) in ihrer Samstag-Ausgabe. Böhm selbst habe bislang keine Rechtsmittel ergriffen.

Böhm war am Montag wegen Amtsmissbrauchs, schwerem Betrug und Untreue zu einer unbedingten Geldstrafe von 41.400 Euro und einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Böhm selbst hatte bis Freitag 23.59 Uhr Zeit, Beschwerde einzureichen. Ob er diese Frist verstrichen ließ, war am Samstag nicht bekannt. Unklar sei, ob es tatsächlich zu einer Verhandlung komme. Die Anklage könne die Berufung noch zurückziehen.

Böhm war im Zusammenhang mit seinen umstrittenen Doppelbezügen im Sinne von Teilen der Anklage schuldig gesprochen worden. Bürgermeister kann er aber - wenn es nach dem Gericht geht - weiterhin bleiben. Der Verlust des Bürgermeisteramtes, der mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verbunden ist, wurde bedingt nachgesehen, weil er für den Rest der Legislaturperiode - bis 2009 - "weiterhin tragbar" sei, denn unbestritten sei, dass er "hervorragend agiert", erklärte das Gericht.

Freigesprochen wurde Böhm vom Vorwurf des in der Anklage enthaltenen Amtsmissbrauches in der Zeit zwischen 1996 bis 2004. In dieser Zeit hatte er ebenfalls neben dem vollen Bürgermeisterbezug auch noch das Gehalt des Geschäftsführers der hauptsächlich im Eigentum der Gemeinde stehenden Straßenfinanzierungsgesellschaft kassiert. Den Vorwurf, er hätte wissen müssen, dass dies nicht rechtmäßig sei, habe das Gericht im Zweifel fallen gelassen, stellte Richter Erich Jahn fest. Damals seien die Stellungnahmen des Landes und des Bundesrechnungshofes noch nicht vorgelegen.

Danach allerdings habe er wissentlich weiter kassiert und sich damit des Amtsmissbrauches schuldig gemacht. "Irgendwann ist die Grenze erreicht". Wegen schweren Betruges verurteilt wurde Böhm dafür, dass er ab 2000 durch seine Angaben auf einem Antrag eine vorzeitige Alterspension bekommen habe. Die Verurteilung wegen Untreue erfolgte, weil er etwas mehr als 6.000 Euro der Gemeinde aus einer Prämiengutschrift einer Versicherung für einen Privatprozess verwendet habe.
(apa)

27.5.2006 14:41