Donnerstag, 18. Mai 2006

Abfangjäger inside: Der Skandal-Vertrag

Top-Juristen bewerten für NEWS den Kaufvertrag: ,Selbst wenn die Papierflieger liefern, müssten wir zahlen!‘

Vorigen Mittwochabend herrschte im Verteidigungsministerium unübliche Hektik. Denn kurz nach 16 Uhr hatte NEWS wesentliche Teile des bisher geheim gehaltenen Eurofighter-Kaufvertrages veröffentlicht. Ganze drei Stunden benötigten die überraschten Militärs, um zu reagieren. In einer knappen Presseaussendung wurden „die im NEWS-Artikel angeführten Vorwürfe entschieden“ zurückgewiesen – ohne freilich inhaltlich auf die Enthüllungen einzugehen.

Seither überschlagen sich die Ereignisse: Sämtliche Medien berichteten ausführlich, Rechnungshofpräsident Josef Moser bestätigte als Erster Fakten aus dem NEWS-Bericht, die Opposition forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Verteidigungsminister Günther Platter kündigte eine Anzeige „wegen des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses“ an (und bestätigte damit erneut den NEWS-Bericht), der Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates wurde kurzfristig einberufen.

NEWS hat zwei ausgewiesene Top-Juristen gebeten, den Vertrag en détail zu analysieren und zu bewerten. Am Montag haben sich der renommierte Verfassungsrechtler Universitätsprofessor DDr. Heinz Mayer, seines Zeichens künftiger Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften am Juridicum in Wien, und der Wiener Rechtsanwalt Dr. Gabriel Lansky von der Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner intensiv mit dem Vertragskonvolut beschäftigt.

Vorweg: Schon nach einer ersten Durchsicht kommt Mayer zu einem klaren Ergebnis: "Der wirtschaftliche Teil dieses Kaufvertrages kann kein militärisches Geheimnis darstellen. Die Amtsverschwiegenheit gilt nicht mehr, da das Dokument bereits öffentlich ist, und selbst das Datenschutzgesetz greift hier nicht."

Die NEWS-Enthüllungen der Vorwoche halten somit auf Punkt und Beistrich: Die erste von 18 Raten zur Bezahlung datiert bereits mit 30. März 2006 - auch wenn sie erst am 10. Jänner 2007 zu bezahlen ist. Ein möglicher Ausstieg aus dem Kaufvertrag kostet gut eine Milliarde Euro. Die Garantie für die Milliarden-Jets beträgt lediglich ein einziges Jahr. Ein Weiterverkauf - wie ihn SP-Klubchef Josef Cap bereits mehrfach angedacht hat - ist ohne Zustimmung des Herstellers ausgeschlossen. Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung gibt es nur eine vergleichsweise minimale Pönale. Und: Die Haftung für den Hersteller ist in zahlreichen Punkten beschränkt.

Es kommt aber noch dicker: Im Kleingedruckten des handwerklich mangelhaft ausgeführten Vertragswerkes wird jetzt offensichtlich, was wirklich auf Österreichs Steuerzahler zukommt.

Denn in Teil A, Anhang A-3, Kapitel "Zahlungsbestimmungen und Finanzierungsstruktur", ist klar geregelt, dass Österreich die Kampfjets in jedem Fall bezahlen muss. Und zwar selbst dann, wenn der Oberste Gerichtshof den Kaufvertrag aufheben würde. Es sei denn, der Vertrag wäre in diesem Punkt nichtig.

Begründet wird diese Bedingung mit der angeblich günstigen Finanzierung für die Republik. Demnach muss Österreich die Ratenzahlungen immer in voller Höhe zu den vereinbarten Terminen leisten. Dies gilt "unabhängig von allen Ansprüchen und Einreden gegen die Gültigkeit und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung dem Grunde oder der Höhe nach". Ausdrücklich erwähnt ist, dass die Zahlungsverpflichtung selbst bei Nichtigkeit des Vertrages, bei Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüchen, bei Anfechtungs-, Gestaltungs-und Rücktrittsrechten "durch wen auch immer" bestehen bleibt. Es sei denn - und jetzt wird's juristisch -, diese Klausel der Zahlungspflichtigkeit trotz Nichtigkeit wäre nichtig.

Die Krönung: "Ausdrücklich vereinbart wird weiters, dass diese unbedingte und uneingeschränkte Zahlungsverpflichtung des Käufers auch im Falle einer Abtretung und - unbeschadet allfälliger Ansprüche auf Rückforderung - auch im Falle einer rechtswirksamen Aufhebung des Vertrages aus welchen Gründen auch immer weiterbestehen soll."

Das bedeutet: Selbst wenn der OGH eines Tages zum Schluss kommen sollte, dass der Kaufvertrag nichtig war, muss weiter bezahlt werden.

Zudem ist kein Zessionsverbot zugunsten von Eurofighter vereinbart. Im Klartext: Die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH kann die Forderung gegen die Republik Österreich jederzeit an ein Bankinstitut weiterverkaufen. Was freilich einen Ausstieg aus dem Vertrag durch die Republik noch komplizierter machen würde.

Mayer: "Dieser Vertrag ist aus österreichischer Sicht schlecht verhandelt. Er ist extrem ungewöhnlich, weil die Republik extrem benachteiligt wird. Es gibt eine Reihe von Pflichten für Österreich und zahlreiche Rechte für den Lieferanten." Und Lansky: "Wenn mir ein Konzipient bei einem 1.000-Euro-Geschäft einen derartigen Vertragsentwurf vorlegt, überlebt er das nicht. Den hau ich raus." Mayer: "Das ist ein Hammer. Selbst wenn die einen Papierflieger liefern, müssten wir zahlen." Frage: "Sind derartige Konditionen üblich?" Mayer: "Sagen wir so: Der Vertrag ist wahnwitzig formuliert. Denn selbst wenn er aufgehoben würde, soll die Zahlungsverpflichtung bestehen bleiben."

Die ganze Story lesen Sie im neuen NEWS!

18.5.2006 11:02