Grasser will EU-Finanzen kontrollieren: Förderungen sollen offengelegt werden
- Österreich könnte zum Kontrollzentrum werden
- Ausbildung von Prüfern auf Universitätsniveau
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Österreich könnte ein Kontrollzentrum für die Finanzkontrolle in der EU werden, was Aus- und Weiterbildung von Prüfern betrifft. Dies hat Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Freitag auf einer Pressekonferenz zum Thema "Maßnahmen zur Verbesserung der EU-Finanzkontrollen" in Wien vorgeschlagen. Rechnungshofpräsident Josef Moser schlug dafür eine Ausbildung auf Universitätsniveau vor.
Im EU-Haushalt werden laut Grasser jährlich 100 Mrd. Euro ausgegeben, und ein korrekter Einsatz dieser Steuergelder erhöhe auch die Glaubwürdigkeit der EU. Der Finanzminister trat dafür ein, die Offenlegung nationaler und europäischer Förderungen zu einem gemeinsamen europäischen Thema zu machen. Bereits zehn Länder der EU veröffentlichten die Gesamtförderdaten, Österreich solle ebenfalls alle Bereiche der Subventionen offen legen. Auf Grund des herrschenden Datenschutzgesetzes müsse damit jeder Bezieher von öffentlichen Fördergeldern sein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung der Daten abgeben. Ob ein Gesetz zur Offenlegung der Förderdaten noch vor den Wahlen im Herbst verabschiedet werden solle, ist laut Grasser noch offen.
Staatssekretär Alfred Finz (V) berichtete, dass der EU-Rechnungshof bis heute keine uneingeschränkte "Zuverlässigkeitserklärung" über die erfolgte Kontrolle der Förderungen vorgelegt habe, obwohl diese seit 2004 vorgesehen sei. So würden noch immer zu viele Förderungen vergeben. Ursachen dafür seien Probleme bei Verwaltungs- und Kontrollfunktionen, so genannte "Kontroll-Löcher" sowie die Tatsache, dass Kontrollen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht koordiniert würden. Ziele der Finanzkontrolle sind laut Finz die Sicherstellung eines rechtmäßigen und effizienten Einsatzes von EU-Mitteln, eine Vereinfachung der Rechtsetzung sowie die Zusammenarbeit zwischen internen und externen Prüfungseinrichtungen.
Auch Moser forderte als geeignete Maßnahmen innerhalb der EU-Länder - neben der einheitlichen EU-weiten Aubildung - die Schaffung abgestimmter Rahmenbedingungen, die Verbesserung bestehender Kontrollstrukturen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit des Europäischen Rechnungshofes mit den nationalen Rechnungshöfen.
(apa/red)

