Samstag, 20. Mai 2006

Ortstafel-Streit in Kärnten: Entscheidung zu Abhaltung der Volksbefragung vertagt

  • Landeswahlbehörde bekam neue Unterlagen
  • Entscheidung soll nun in Sitzung am 29. Mai fallen

Ohne Entscheidung über die Abhaltung einer Volksbefragung zur Ortstafelfrage ist am Freitag die Sitzung der Kärntner Landeswahlbehörde verlaufen. Die Sitzung wurde auf 29. Mai vertagt. Das teilte das Büro von Landeshauptmann Jörg Haider (B) auf APA-Anfrage mit.

Der Grund für die Verzögerung: Den drei Richtern, die der Kommission angehören, wurde eine Stellungnahme der Verfassungsabteilung des Landes zum Gutachten des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk übermittelt. Funk vertritt darin die Ansicht, die vom BZÖ beantragte Volksbefragung, die drei Varianten für "mögliche Lösungen" der Ortstafel-Causa beinhaltet, sei nicht gesetzeskonform, weil der Bund zuständig sei. Gerold Glantschnig von der Verfassungsabteilung Kärntens ist anderer Meinung, er sieht die Zuständigkeit sehr wohl gegeben.

Man wolle den Juristen nun die Gelegenheit geben, die Gegenäußerung Glantschnigs in Ruhe zu studieren, sagte Haider-Sprecher Stefan Petzner. Ein Antrag der SPÖ, man möge bei Funk eine Stellungnahme zur Meinung der Verfassungsabteilung einholen, sei abgelehnt worden. Dadurch würde die Causa zu einem "unendlichen Gutachterstreit".

Damit bleibt auch vorerst offen, ob der jüngste Vorschlag Haiders, auch den Verordnungsentwurf von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V), der insgesamt 158 zweisprachige Ortstafeln vorsieht, in den Fragenkatalog der Volksbefragung aufgenommen wird. Der bisher vorliegende Antrag des BZÖ würde die Varianten, zweisprachige Ortstafeln ab 15 oder ab 20 Prozent slowenischsprachiger Bevölkerung oder gar keine zusätzlichen Tafeln, abfragen. Eine davon müsste gestrichen werden, wenn Schüssels Verordnung abgefragt werden soll, da maximal drei Fragen zulässig sind.
(apa)

20.5.2006 17:18