Mittwoch, 10. Mai 2006

Im Fokus der Justiz: Elsner vor Anklage

  • Ex-BAWAG-Boss: wegen Untreue im Justiz-Visier
  • Ex-ÖGB-Chef: Rausschmiß ungültig

Noch vor dem Sommer könnte gegen den ehemaligen Bawag-Chef die 350-Millionen-Anklage wegen Untreue eingebracht werden. Der ehemalige ÖGB-Präsident hingegen agierte unklug, aber nicht kriminell

Er sei, gab Günter Weninger am Montag im Bundeskriminalamt zu Protokoll, vom damaligen Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner über die laufenden Bankgeschäfte in vielen Fällen falsch, unvollständig oder gar nicht informiert worden. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates sei er jedoch auf Elsners Informationen angewiesen gewesen. Da die Bawag der wesentlichste Vermögensbestandteil des ÖGB und er dessen Finanzreferent gewesen war, müsse man ihm doch glauben, dass er niemals – niemals – in schädigender Absicht gehandelt habe. Und das gelte auch für den ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch: Der sei von ihm mit denselben – leider falschen – Informationen versorgt worden, die er, Weninger, erhalten habe.

Elsner im Fokus der Justiz. Was der glücklose Bawag-Expräsident und ÖGB-Exfinanzreferent Weninger den BKA-Beamten und der Staatsanwaltschaft verriet, stürzt nun – mittlerweile durch andere Dokumente abgesichert – den 71-jährigen Exbanker und Lebemann Helmut Elsner schwer in die Krise. Ihm steht schon bald – laut Informationen aus der Staatsanwaltschaft noch vor dem Sommer – eine Anklage wegen des Verdachts der Untreue ins Haus. In abgestufter Verantwortung werden auch der damalige Bawag-Vorstand und Elsners Geschäfts-partner Wolfgang Flöttl (wegen Beteiligung zur Untreue) auf derselben Anklagebank sitzen.

Die Verfahren gegen Fritz Verzetnitsch und Günter Weninger werden schon bald mangels strafrechtlichen Substrates eingestellt. Die beiden haben dumm, politisch verantwortungslos und verboten naiv gehandelt – aber sie waren nicht kriminell. Verzetnitsch war als Präsident des ÖGB laut Statut berechtigt, die Spekulationsverluste der Bawag mit ÖGB-Vermögen abzudecken. Das ÖGB-Vermögen aufs Spiel zu setzen ist strafrechtlich ohne Bedeutung.

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10.5.2006 18:32
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