Freiheitsstrafe möglich: Drogenkonsum wird aber meist mit Therapie "bestraft"!
- Bei Abhängigkeit kann Entwöhnung verordnet werden
- Unterscheidung zwischen Süchtigen und Händlern
Drogenkonsum wird in Österreich meist mit Therapie "bestraft". Besitz von Suchtmitteln ist nach Angaben von Staatsanwalt Walter Geyer zwar grundsätzlich strafbar (Freiheitsstrafe bis sechs Monate oder Geldstrafe), doch Ziel des Gesetzgebers ist es, zwischen Süchtigen und Händlern deutlich zu unterscheiden. Stellt die Gesundheitsbehörde also eine Abhängigkeit fest, kann eine Entwöhnung angeordnet werden.
Es sei eine spezielle Bestimmung, dass Drogenbesitz und -konsum, sogar die nicht gewerbsmäßige Weitergabe von geringen Mengen an Suchtmitteln, nicht bestraft wird, erklärte Geyer. "Süchtige sollen ganz anders behandelt werden als jene, die mit dem Zeug handeln." Verläuft die Therapie erfolgreich, wird das Verfahren - nach einer Probezeit - eingestellt.
Die Grenzmengen sind pro Suchtgift unterschiedlich festgelegt. Geyer: "Fünf Gramm Marihuana können natürlich nicht mit fünf Gramm Kokain oder gar Heroin gleichgesetzt werden." Und die Drogen-Liste ist lang. Auf ihr finden sich nicht nur allseits bekannte illegale Suchtmittel, sondern vor allem Dutzende, nahezu unbekannte Suchtgifte.
Der Gesetzgeber differenziert dabei in drei Kategorien: In der geringen Menge, der großen Menge und der übergroßen Menge. Bei den beiden letzteren drohen im Fall von Besitz oder Weitergabe Haftstrafen von drei bis 15 Jahren. (apa)
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