Donnerstag, 7. September 2006

Ex-Libro-Chef Rettberg schuldig: Drei Jahre teilbedingte Haft, 8 Monate muss er absitzen

  • "Eine Farce!": Rettberg über Urteilsspruch entrüstet
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Der ehemalige Libro-Generaldirektor Andre Rettberg ist Mitte Mai 2006 im Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchter betrügerischer Krida zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Acht Monate verhängte der Schöffensenat unbedingt, der Rest wurde Rettberg, der vorerst auf freiem Fuß bleibt, unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Rettberg bezeichnete das nicht rechtskräftige Urteil als "Farce".

Im Sinne der Anklage schuldig gesprochen wurde auch der mitangeklagte 38-jährige Wirtschaftsanwalt, der Rettberg beraten hatte. Dieser erhielt ebenfalls drei Jahre Haft, davon allerdings ein Jahr unbedingt. Bei ihm wurde als besonderer Erschwerungsgrund der Umstand heran gezogen, "dass er strafbare Handlungen als Rechtsanwalt und Rechtsberater begangen hat", so Richterin Birgit Borns in ihrer Urteilsbegründung. Der Advokat nahm ebenfalls Bedenkzeit. Staatsanwalt Johann Fuchs gab zu beiden Urteilen vorerst keine Erklärung ab.

Rettberg wurde in den zentralen Anklagepunkten schuldig erkannt. "Der Senat geht davon aus, dass Privatvermögen vorhanden gewesen ist. Wir sind überzeugt, dass der Gewinnschein werthaltig war und dass versucht worden ist, diesen den Gläubigern zu verheimlichen", stellte die vorsitzende Richterin in einer erstaunlich knappen Urteilsbegründung fest.

Rettberg entrüstet
Der frühere Libro-Chef zeigte sich nach der Urteilsverkündung entrüstet. Die richterliche Entscheidung sei "nicht demokratisch", meinte er gegenüber der APA. Wesentlichen Beweisanträgen sei nicht Folge geleistet, Zeugen übergangen worden: "Eine Farce! So etwas würde es in Holland nicht geben!" Der Ex-Libro-Chef mit niederländischen Wurzeln stieß sich auch an der - wie er sich ausdrückte - "dürren Begründung" des Urteils: "Wie kann es nach so einem Verhandlungsmarathon, wo man mitunter bis nach 22.00 Uhr verhandelt, passieren, dass das dann nicht ein Mal fünf Minuten dauert?"

Die Anklage hatte Rettberg, der mit Krediten Libro-Aktien erworben hatte und nach dem finanziellen Kollaps der börsenotierten Papier- und Buchhandelskette hoch verschuldet war, im Wesentlichen zur Last gelegt, privates Vermögen mittels geschickter Transaktionen verheimlicht und damit vor dem drohenden Zugriff der Libro-Gläubiger bewahrt zu haben. Eine Versicherung deckte die grundsätzlich bestehende persönliche Haftung des Libro-Chefs nur bis zu einer Schadenssumme von ungerechnet 7,27 Mio. Euro ab. Als die Kette Mitte 2001 Pleite ging, wurde Rettberg allerdings mit einem möglichen Schaden von 18 Mio. Euro konfrontiert.

Firmenbeteiligung verschleiert
Der Staatsanwalt warf ihm vor diesem Hintergrund vor, von Sommer 2001 bis Jänner 2004 eine Firmenbeteiligung im Wert von 4,4 Mio. Euro verschleiert zu haben: Nachdem er seine Libro-Aktien an die Telekom Austria verkauft hatte, zeichnete Rettberg einen Gewinnschein, mit dem er zunächst eigenhändig die Libro-Kette übernehmen wollte. Als dies scheiterte, trat er - beraten von zwei Wirtschaftsanwälten - den Gewinnschein an eine Gesellschaft ab, die ihm im Gegenzug zusicherte, ihn bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten in Sachen Libro schad- und klaglos zu halten.

Zusätzlich verkaufte Rettberg der in ein Firmengeflecht eingebundenen Gesellschaft Bankenforderungen. Im Gegenzug brachte er in den Betrieb, in dem er als Unternehmensberater tätig ist, seine persönliche Arbeitsleistung ein. Diese hochkomplizierte Konstruktion, die Rettberg und seine Berater für rechtens erachteten, wertete das Gericht nun im Gesamten als strafbaren Tatbestand nach Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB), wobei vom Versuch ausgegangen wurde.

Noch bleibt Rettberg in Freiheit
Laut Staatsanwalt soll das Unternehmen für Rettberg bereits 3,4 Mio. Euro "ausgegeben" haben, darunter 1,365 Mio. Euro für einen Vergleich mit einer Gläubigerbank, 350.000 Euro für Anwaltskosten, 224.000 Euro "Erfolgshonorar" für Rettbergs Wirtschaftsberater und 150.000 Euro für eine Kaution, der es der frühere Libro-Chef verdankte, sein Strafverfahren als freier Mann verfolgen zu können. Jedenfalls bis zum Rechtsmittelverfahren dürfte Rettberg weiter die Freiheit genießen dürfen: Die Anklagebehörde sah nach der Urteilsverkündung von einem Haftantrag ab. (apa/red)

7.9.2006 10:16