Dienstag, 6. Juni 2006

Billig-"Tschik" sind seit nun Geschichte: Mindestpreis von 3,25 Euro tritt in Kraft

  • EU-Kommission droht mit einem Verfahren ab Juni
  • 56 Zigarettensorten von der Preiserhöhung betroffen

Die Zeiten, als Zigaretten in Österreich noch legal 3 Euro oder weniger kosteten, sind endgültig vorbei: Seit Mitte Mai müssen Zigaretten mindestens 3,25 Euro je Packung (20 Stück) kosten. Das schreibt die amtliche "Mindestpreisverordnung" des Gesundheitsministeriums vor, die nun marktwirksam ist. Damit geht nach viereinhalb Monaten eine Aktionsphase für Zigaretten zu Ende. Die EU-Kommission droht deswegen aber mit der Einleitung eines Vertragsverletzungs-Verfahrens bereits ab Juni.

Eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs erklärte auf Anfrage der APA, die Kommission könnte den Fall bereits im nächsten Monat erörtern. Sollte sie ein Vertragsverletzungsverfahren starten, werde Österreich Anfang Juli einen Mahnbrief aus Brüssel erhalten.

Die EU-Behörde hatte Österreich in der Angelegenheit mehrmals mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, das in eine Klage vor dem EU-Gerichtshof münden kann. Österreich habe die neuen Gesetzesbestimmungen zwar noch nicht notifiziert. Nachdem das Gesetz aber im "Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" veröffentlicht und im Internet nachlesbar ist, brauche die EU-Kommission keine formelle Notifizierung, erklärte die Sprecherin.

Die Umstellung sei ohne Probleme österreichweit erfolgt, hieß es aus der Wirtschaftskammer, alle Anbieter hätten ihre Preise ordnungsgemäß umgestellt. Andernfalls hätte eine Klage gedroht.

Im Vorfeld der Mindestpreis-Einführung gab es verstärkte Nachfrage nach Billigzigaretten, von einem "Run" wollte der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer, Peter Trinkl, aber nicht sprechen.

Mancherorts wird jetzt eine neuerliche Zunahme bei geschmuggelten Zigaretten befürchtet. Je höher der amtliche Preis, desto mehr greifen Raucher zu billiger Ware. Im Jahr 2005 wurde jede fünfte Zigarette in Österreich nicht legal versteuert, Tendenz steigend.

Betroffen vom Mindestpreis sind nur die mittlerweile 56 Zigarettensorten (Packungsvarianten), die zuletzt zum Preis von 3 Euro oder darunter zu haben waren. Die übrigen der in Österreich angebotenen 213 Sorten (verteilt auf 90 Marken) bleiben preislich unverändert. Damit lagen 25 Prozent der angebotenen Sorten im Billigpreissegment, in dem aber nur rund 10 Prozent der Umsätze gemacht wurden.

Marktführer Austria Tabak (knapp 43 Prozent Marktanteil) verwies darauf, dass der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten im Jahr 2005 3,50 Euro betragen habe. Für die meisten Raucher ändere sich durch den Mindestpreis also gar nichts. Die AT hebt die Preise für ihre insgesamt sechs Billigsorten auch an, vier Sorten steigen auf 3,25 Euro, zwei "aus automatentechnischen Gründen" auf 3,30 Euro. Derzeit könnten nämlich nicht alle Zigarettenautomaten 5-Cent-Münzen schlucken.

Seit Dezember 2005 hat sich in Österreich ein bis dahin nicht vorhandenes Billigpreissegment herausgebildet. Internationale Konzerne wie BAT oder JPS kündigten zu Jahresende Preissenkungen an, Anfang Jänner 2006 sank etwa der Preis für Pall Mall (BAT) von 3,40 auf 3 Euro. Immer mehr Anbieter folgten, darunter auch die seit 2001 zur britischen Gallaher-Gruppe gehörende Austria Tabak.

Anbieter, Trafikanten, Gesundheits- und Finanzministerium befürchteten in der Folge einen bevorstehenden "Zigaretten-Preiskampf", der vor allem kaufkraftschwache Jugendliche zum Tabakkonsum verleiten könnte. In Ländern wie Spanien oder Griechenland waren bei solchen Preiskämpfen die Packungspreise bis auf einen Euro gesunken.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) begründet die Mindestpreise in erster Linie mit dem Schutz der Jugend. Studien würden einen eindeutiger Zusammenhang zwischen Tabakpreisen und dem Kaufverhalten von Jugendlichen belegen. Ein um 1 Prozent höherer Preis bedeute einen Konsumrückgang von 0,5 Prozent. Erwachsene Raucher seien dagegen preisresistenter. Der Finanzminister kann sich über höhere Steuereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe freuen.

Die Berechnung des Mindestpreises ist gekoppelt an den Durchschnittspreis aller verkauften Zigaretten im abgelaufenen Kalenderjahr. Der aktuelle Wert liegt bei 92,75 Prozent des gewichteten Durchschnitts, für Feinschnitt ("Wuzeltabak") sind 90 Prozent der Maßstab. (apa)

6.6.2006 11:55