Mittwoch, 10. Mai 2006

Vorschlag zur Lösung der Verfassungskrise:
Konkrete Reformen und Mehrstufenplan

  • Großes Aktionspaket statt ungeliebter EU-Verfassung
  • Vor allem Bereich der Sicherheit in Angriff genommen

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Lösung der Verfassungskrise vorgelegt. Nach dem Entwurf will die Kommission in den nächsten Monaten unter anderem im Bereich der Sicherheit eine Änderung der EU-Verträge vorschlagen, die ursprünglich automatisch mit der Verfassung erfolgt wäre. Für den wesentlichsten Teil der neuen EU-Verfassung, die Neuorganisation der EU-Entscheidungsstruktur, schlägt die Kommission einen mehrjährigen Stufenplan vor.

Wie es mit der Verfassung selbst weitergehen soll, nachdem in Frankreich und den Niederlanden die Bürger zweier Gründerstaaten den Text mehrheitlich abgelehnt haben, ließ die Kommission in ihrem Vorschlag vorerst offen.

Der Text soll den EU-Staats- und Regierungschefs als Grundlage für ihre Verfassungsdebatte bei ihrem Juni-Treffen in Brüssel dienen. Die Kommission legt lediglich ein Bekenntnis zu den "Prinzipien der Verfassung und den Verbesserungen ab, die die Vereinbarung für die EU bringen würde". An den meisten Stellen im Kommissionsdokument wird das Wort "Verfassung" aber durch den Begriff "Institutionelle Neuordnung" ersetzt.

Ablehnung in Frankreich und Spanien
Zwar hätten 15 Länder die Verfassung ratifiziert und Ratifizierungen in weitere EU-Staaten würden in den nächsten Monaten womöglich noch folgen. Nach der Ablehnung in Frankreich und Spanien gebe es aber keinen Konsens über die weiteren Schritte. "Das zu ignorieren würde bedeuten, jene große Entfernung zu demonstrieren, die der Verfassungsvertrag zu ändern versucht", heißt es in dem Papier.

Die Bürger wünschten sich vielmehr schon jetzt eine funktionierende EU und mehr europäische Politik bei der Bewältigung der Globalisierung, der Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, argumentiert die Brüsseler Behörde. Daher hat die Kommission mit ihrem Vorschlag zur Bewältigung der Verfassungskrise ein ganzes Aktionspaket vorgelegt.

Sicherheit auf europäischer Ebene
In der Frage der Sicherheit will sie Terrorismusbekämpfung, Grenzschutz, Asylpolitik und Polizeiarbeit, bisher großteils Sache der Mitgliedsländer, künftig verstärkt auf EU-Ebene heben. Die Debatte soll schon im nächsten Halbjahr stattfinden. Im Sozialbereich will die Kommission eine europäische "Berechtigungskarte" schaffen, die EU-Bürgern im gesamten europäischen Raum Zugang zu Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitsleistungen garantieren soll. Gleichzeitig soll der Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen komplettiert werden. Erst jüngst hat die Kommission das bereits mit Initiativen gegen hohe Auslandsgebühren bei Handys und fehlenden Wettbewerb im Energiemarkt untermauert.

Noch heuer plant die EU-Kommission außerdem einen neuen Bericht zur künftigen EU-Erweiterung. Im Zuge dessen will sie im zweiten Halbjahr unter finnischer Ratspräsidentschaft eine Debatte über die Aufnahmefähigkeit der EU und den Mehrwert der Erweiterung für die bestehenden Mitgliedsländer starten. Und schließlich hat EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso angekündigt, dass die Kommission ab sofort jede Gesetzesinitiative auch mit den nationalen Parlamenten abstimmen wird, ein Punkt der ebenfalls im EU-Verfassungsvertrag vorgesehen gewesen wäre.

Reflexionsphase verlängert
Die "institutionellen" Fragen dagegen will die EU-Kommission erst im nächsten Jahr angehen. Wie erwartet, würde die Reflexionsphase damit vorerst verlängert. Die Kommission schlägt den Staats- und Regierungschefs vor, im Juni einen Stufenplan zu verabschieden. Demnach sollen die Staaten zum 50-jährigen Jubiläum der Gründungsverträge von Rom Anfang 2007 eine Deklaration unterzeichnen, die als Grundlage für weitere Ratsbeschlüsse noch im kommenden Jahr dienen soll. In diesen Beschlüssen soll dann endgültig der Weg zur Klärung der institutionellen Fragen festgelegt werden.

Die Änderungen sind schon alleine deshalb notwendig, weil die bisherigen EU-Verträge die Zahl der Mitgliedsländer auf 27 beschränkt. In Kraft treten sollen die institutionellen Neuregelungen nach früheren Kommissionsaussagen 2008/09. (apa/red)

10.5.2006 11:53