Mordfall Deubler wird erneut aufgerollt:
Anklage gegen zwei junge Verdächtige
- Ursprünglich Verurteilter wurde 2003 freigesprochen
- Prozess vor Jugendgericht vermutlich im Herbst
Seit fast 13 Jahren ist der Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler vom 5. Juli 1993 in Wals (Flachgau) noch immer nicht geklärt. Über acht Jahre lang saß dafür der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger schuldlos im Gefängnis, ehe das Verfahren neu aufgerollt wurde und mit einem Freispruch im Mai 2003 endete. Am Dienstag gab die Staatsanwaltschaft Salzburg bekannt, dass sie Anklage gegen zwei Verdächtige erhoben hat.
Bereits zum dritten Mal versucht die Staatsanwaltschaft einen Schuldigen zu finden. Die Anklage richtet sich gegen die beiden Salzburger Tomi S. (29) und Daniel N. (28). Der Hauptbeschuldigte Tomi S. wird wegen Mordes und schweren Raubes an der Taxilenkerin beschuldigt, N. wegen schweren Raubes als Beitragstäter. Sollte die Anklage rechtskräftig werden, könne der Indizienprozess vermutlich heuer im Herbst stattfinden, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Witek.
Im Wesentlichen stützt sich sich die Anklage auf die Aussagen des Zweitbeschuldigten N., der zugleich Hauptbelastungszeuge ist. Der Salzburger hatte im wiederaufgerollten Prozess gegen Heidegger im Frühjahr 2003 behauptet, sein damaliger Freund Tomi S. habe vor seinen Augen der Taxilenkerin in den Hals geschossen.
Schon Ende Juni 1994 hatte Daniel N. mehrfach angegeben, dass er Zeuge des Mordes gewesen sei. Da der damals 15-Jährige im Drogenmilieu verkehrte, glaubte man seinen Aussagen nicht. Obwohl Peter Heidegger vor Beginn des ersten Prozesses in dem Fall seine Aussagen widerrufen hatte, war er Anfang Juni 1994 wegen Mordes verurteilt worden.
Sein Anwalt ortete zahlreiche Ermittlungspannen und zeigte sechs Gendarmen unter anderem wegen Amtsmissbrauch an.
Die Geschworenen des zweiten Heidegger-Prozesses rechtfertigten den Freispruch des Oberösterreichers mit der begründeten Verdachtslage gegen die beiden Salzburger. Nach einem neuen psychiatrischen Gutachten war N. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er sei auch fähig, nach so langer Zeit wahrheitsgemäße Angaben zu machen, zitierte Witek aus dem Gutachten.
Knapp ein Jahr nach dem Freispruch Heideggers hatte die Salzburger Anklagebehörde im März 2004 Voruntersuchungen gegen die beiden Salzburger eingeleitet. Warum die Ermittlungen solange gedauert haben, begründete Witek so: Die Verdachtslage gegen die beiden musste auf den neuesten Stand gebracht werden, die 25 Aktenbände mit insgesamt 5.000 Seiten waren aufzuarbeiten.
Tomi S. wird vorgeworfen, er habe aus kurzer Entfernung mit einer unbekannten Faustfeuerwaffe, Kaliber neun Millimeter, auf Deubler geschossen. Weiters soll er ihr eine Geldtasche mit 3.000 Schilling Bargeld geraubt haben, wie er vor der Tat mit Daniel N. vereinbart habe. Der Hauptbeschuldigte Tomi S. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen versuchten, schweren Raubes in einem Gefängnis ab.
Die 28-jährige Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler war in der Nacht zum 6. Juli 1993 bei Wals ermordet worden. Der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger wurde dafür 1994 wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Im wiederaufgerollten Prozess am 16. Mai 2003 wurde er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Für acht Jahre hinter Gittern erhielt er schließlich eine Haftentschädigung in der Höhe von 950.000 Euro.
(apa)
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