Prozess um Gmundner Gondel-Unglück: Verhandlung im Landesgericht Wels vertagt
- Verteidiger beantragt Erörterung eines Teilgutachtens
- 58-Jährige, die in Gondel saß, erschien auf Krücken
·Prozess um Seilbahn-Unglück in Gmunden
Angeklagte bekannten sich nicht schuldig
·BILDER: Seilbahn-Unglück in Gmunden
Kind stürzt bei Kollision zweier Gondeln in Tiefe
Der Prozess nach einem Unglück bei der Grünberg-Seilbahn in Gmunden in Oberösterreich ist am Dienstag im Landesgericht Wels vertagt worden. Einer der Verteidiger hat die Erörterung des Teilgutachtens einer technischen Versuchsanstalt beantragt. Außerdem muss abgeklärt werden, ob einer der insgesamt sechs Angeklagten, der aus Krankheitsgründen nicht zum Prozess erschienen war, verhandlungsfähig ist.
Der Zwischenfall bei der Seilbahn hatte am 16. Oktober 2004 zwei Schwerverletzte gefordert: Eine leere Gondel löste sich bei der Bergfahrt aus ihrer Befestigung am Zugseil. Sie rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen die nachfolgende Kabine, in der ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter saßen. Das Kind wurde durch ein Fenster acht Meter in die Tiefe geschleudert und schlug auf einem Parkplatz auf. Es wurde lebensgefährlich verletzt. Seine Oma wurde auf den Boden der Gondel geschleudert und erlitt schwere Verletzungen.
Die mittlerweile 58-jährige Frau erschien am Dienstag auf Krücken zur Verhandlung. Sie kämpfe nach wie vor mit Schmerzen und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung, so die Großmutter des Mädchens. Sie benötige ein spezielles Krankenbett, beide leiden an Schlafstörungen. (apa/red)
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