Montag, 8. Mai 2006

"Amalie Zuckerkandl" muss nicht zurück- gegeben werden: Voraussetzung nicht erfüllt

  • 1918 von Klimt gemalt und nicht mehr fertig gestellt
  • Altmann-Anwalt bedauert Schiedsrichter-Entscheidung

Zu Jahresbeginn entschied das Schiedsgericht, dass die fünf Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" an die Erbengruppe um Maria Altmann zurückzugeben seien - doch dies war nur fast das Ende eines jahrelangen Rechtstreits. Denn ein sechstes Klimt-Bild aus der Österreichischen Galerie Belvedere, "Amalie Zuckerkandl", wurde von den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer ebenso beansprucht wie von den Erben nach Hermine Müller Hofmann, der Tochter Zuckerkandls. Doch diesmal entschied das Schiedsgericht, dass kein Restitutionsfall vorliegt.

Die Causa war anders geartet als bei den anderen fünf Klimt-Bildern und wurde daher vom Schiedsgericht erst später behandelt, obwohl sich die ursprüngliche Klage von Maria Altmanns Anwalt E. Randol Schoenberg vor dem Gericht in Los Angeles auch auf "Amalie Zuckerkandl" bezog. Das später eingesetzte österreichische Schiedsgericht musste sich nicht nur damit auseinander setzen, an welche Erbengruppe das Bild zurückzugeben gewesen wäre, sondern ob überhaupt ein Restitutionsfall vorliegt.

Die beiden Erbengruppen zeichneten ein höchst unterschiedliches Bild der Geschichte des Gemäldes. Der einzig unstrittige Punkt für beide Parteien, die von Alfred Noll (Müller Hofmann) und E. Randol Schoenberg (Bloch-Bauer) vertreten wurden, war der Umstand, dass das Bild 1938 nachweislich im Palais Bloch-Bauer in der Elisabethstraße hing.

Ursprünglich besaß die später im Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 gemalt und nicht mehr fertig gestellt hatte. Im Gegensatz zur reichen Industriellenfamilie Bloch-Bauer befand sich Zuckerkandl nach ihrer Scheidung 1919 öfters in Geldnöten, weshalb sie das Bild bereits in den zwanziger Jahren zwei Mal an Bloch-Bauer verkauft hatte. Er unterstützte die Freundin auch später laufend mit Geldbeträgen.

Strittig war, ob Ferdinand Bloch-Bauer aus dem Exil in Zürich die Anweisung gab, das Bild zwecks Finanzhilfe wieder an Zuckerkandl zu übergeben. Für Schoenberg war klar: "Wir wissen, dass das Bild in Ferdinand Bloch-Bauers Schlafzimmer hing, und dass seine Sammlung 'zur Gänze liquidiert' wurde, wie es in einem Bundesdenkmalamts-Bescheid heißt. Das Bild war in Ferdinand Bloch-Bauers Sammlung und wurde aus dieser entfernt. Was für Beweise braucht man mehr?"

1942 verkaufte die Tochter von Amalie Zuckerkandl, Hermine Müller-Hofmann, das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt. 1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller Hofmann für einen Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins Belvedere.

Altmann-Anwalt bedauert Entscheidung
Der Anwalt der Erbengruppe um Maria Altmann, E. Randol Schoenberg, hat in einem kurzen schriftlichen Statement gegenüber der APA "sehr bedauert, dass wir die Schiedsrichter nicht von der Korrektheit unserer Position überzeugen konnten". (apa/red)

8.5.2006 19:32