Montag, 8. Mai 2006

"Arbeitsverweigerung": Firma kündigte verletzten Arbeiter - muss nun nachzahlen!

  • Oberster Gerichtshof entschied: Entlassung Unrecht
  • Wäre nur für leichte Tätigkeiten einzusetzen gewesen

Ein langjähriger Mitarbeiter einer Gmundner Firma wurde mit dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung entlassen, weil er aufgrund einer bevorstehenden Operation am Ellenbogen keine schweren Arbeiten verrichten konnte. Die AK brachte den Fall bis zum obersten Gerichtshof, der dem Arbeitnehmer Recht gab. Die Entlassung war zu Unrecht erfolgt, der Mann bekam fast 9000 Euro nachgezahlt.

Acht Jahre lang war ein Arbeiter bei einer Gmundner Firma beschäftigt. Zu seinen Tätigkeiten gehörten das Montieren von Rigipsdecken und Malerarbeiten. Obwohl seine Vorgesetzten über seine gesundheitlichen Probleme am linken Arm und die bevorstehende Operation Bescheid wussten, wurde er für schwere Arbeiten, wie das Ausmalen einer Decke mittels Teleskopstange eingeteilt. Eine Arbeit, die des kraftvollen Einsatzes beider Arme bedarf. Weil der Mann seinem Dienstgeber mitteilte, dass er solche Arbeiten in Zusammenhang mit der bevorstehenden Ellenbogenoperation vorübergehend nicht durchführen könne, wurde er wegen "Arbeitsverweigerung" entlassen.

Entlassung unberechtigt
Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe, die den Fall mangels Einsicht des Dienstgebers vor Gericht brachte. Das Verfahren ging bis zum Obersten Gerichtshof, der vollinhaltlich zu Gunsten des Arbeitnehmers entschied. Da den Vorgesetzten die gesundheitliche Beeinträchtigung des Arbeiters bekannt war, hätte er nur für leichtere Tätigkeiten herangezogen werden dürfen. Der Vorwurf der Arbeitsverweigerung und die darauf folgende Entlassung waren daher unberechtigt.

Der Mann bekam eine Abfertigung, eine Kündigungsentschädigung, eine anteilige Sonderzahlung und offene Diäten in der Gesamthöhe von 8.857 Euro zugesprochen. (APA/red)

8.5.2006 10:00