Prozess um Gmundner Gondel-Unglück: Angeklagte bekannten sich nicht schuldig!
- 2 Schwerverletzte: Gondel löste sich und rutschte ab
- Vorwurf der Körperverletzung: 6 Personen angeklagt
·BILDER: Seilbahn-Unglück in Gmunden
Kind stürzt bei Kollision zweier Gondeln in Tiefe
Die Angeklagten im Prozess nach einem Unglück bei der Grünberg-Seilbahn in Gmunden haben sich in Wels alle nicht schuldig bekannt. Sie müssen sich in der Verhandlung, die für zwei Tage anberaumt ist, wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Einer der Beschuldigten, denen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren drohen, war aus Krankheitsgründen nicht erschienen.
Der Zwischenfall am 16. Oktober 2004 hatte zwei Schwerverletzte gefordert: Eine leere Gondel löste sich bei der Bergfahrt aus ihrer Befestigung am Zugseil. Sie rutschte rund 150 Meter zurück und prallte gegen die nachfolgende Kabine, in der ein dreijähriges Mädchen und seine 57-jährige Großmutter saßen. Das Kind wurde durch ein Fenster acht Meter in Tiefe geschleudert und schlug auf einem Parkplatz auf. Es wurde lebensgefährlich verletzt. Seine Oma wurde auf den Boden der Gondel geschleudert und erlitt schwere Verletzungen.
Ein Mitarbeiter der Seilbahn sagte vor Gericht aus, dass er sich den Zwischenfall nicht erklären könne. Seine Kollegen und er hätten immer nach "bestem Wissen und Gewissen" gearbeitet. Einen Absturz habe er immer ausgeschlossen, so der Beschuldigte. Kurz vor dem Unglück hatte es Revisionsarbeiten gegeben, dabei sei die Klemme der Gondel überprüft worden, berichtete ein weiterer Mitarbeiter. Er sei sich hundertprozentig sicher gewesen, nichts falsch gemacht zu haben. "Ich weiß bis heute nicht, was die Ursache war", erklärte der Mann. (apa/red)
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