Montag, 8. Mai 2006

Geiz ist geil: Steuertipps für Dildos & Co.!
Australische Behörden fördern Sexindustrie

  • Reizwäsche, Vibratoren & Co von Steuer absetzbar

Es dürfte der heißeste Steuertipp Australiens sein: Wer "Down Under" in der Sexindustrie beschäftigt ist, kann G-String-Tangas und andere Reizwäsche als Arbeitskleidung absetzen. Gleitmittel, Kondome, Vibratoren - sofern sie dem Einkommenserwerb dienen - dürfen ebenfalls geltend gemacht werden, heißt es in einem Merkblatt der Steuerbehörden, aus dem die australische Nachrichtenagentur AAP am Freitag zitierte.

Bei Besuchen im Fitness-Studio, um den Körper in Schuss zu halten, hört den Angaben zufolge die Toleranz des Staats jedoch auf, wie auch bei Ausgaben für Make-up und Frisuren, sofern sie nicht für Bühnenauftritte nötig sind. Dagegen verschließen sich Australiens Steuerbehörden auch beim ältesten Gewerbe der Welt nicht dem allgemeinen Trend zur Heimarbeit: Wer für seine Kundschaft zu Hause ein Separee eingerichtet hat, kann die Kosten einreichen. (APA/red)

8.5.2006 09:29