Mittwoch, 3. Mai 2006

Ex-BAWAG-Chef Elsner attackiert Flöttl: Hätte Geld konservativ veranlagen sollen

  • "Diese Strategie hat er eigenmächtig verlassen"
  • Elsner selbst habe immer mit Vorstands-Wissen agiert

Der Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, widerspricht der Darstellung von Wolfgang Flöttl jun., wonach er die verlustreichen Spekulationsdeals ausschließlich im Auftrag der BAWAG tätigte. "Es gab seitens der BAWAG den Auftrag an Herrn Flöttl zu einer konservativen Veranlagung der investierten Gelder. Diese Strategie hat er eigenmächtig verlassen", so Schubert.

Für jedes Geschäft habe es nicht nur "einen dicken Vertrag" gegeben, in dem gestanden sei, "was erlaubt war und was nicht" - sondern zusätzlich auch immer einen Vorstandsbeschluss. "Darin sind alle Details schriftlich festgehalten, und von denen ist Herr Flöttl abgewichen", wird Schubert in der Tageszeitung "WirtschaftsBlatt" (Donnerstag-Ausgabe)zitiert.

Weiters stellte er etwaige Alleingänge Elsners in Abrede: "Es gibt keine Aktionen von Herrn Elsner alleine, es war immer der Vorstand eingebunden und zumindest auch der Aufsichtsratspräsident." Auch zur Wiederaufnahme der umstrittenen Karibikgeschäfte im Jahr 1995 habe es einen einhelligen Aufsichtsratsbeschluss gegeben.

Grundsätzlich sei im BAWAG-Vorstand und in Absprache mit dem Aufsichtsrat ein Veranlagungskonzept erarbeitet worden, das im Anschluss von den jeweiligen Fachvorständen in der Bank unterzeichnet und umgesetzt wurde.

Gegen Flöttl führt der Anwalt auch dessen "schriftliches Geständnis" aus dem Jahr 2000 ins Treffen: Darin gibt dieser demnach zu, jenes Geschäft mit japanischen Zinsswaps, das zu Verlusten in Höhe von 350 Mio. Euro geführt hat, mehr oder weniger auf eigene Faust unternommen zu haben.

Allerdings legte Flöttl in den Einvernahmen Dokumente vor, die belegen sollen, dass er diese Erklärung auf Druck von außen unterschrieben habe, heißt es in dem "WirtschaftsBlatt"-Bericht. Dazu Schubert: "Wer gibt schon sozusagen aus Gefälligkeit strafbare Handlungen zu, auf die jahrelange Freiheitsstrafen stehen?" Aus Sicht des Anwalts sei für Elsner "keine Gefahr in Verzug" - dieser sei nur auf Grund des für ihn derzeit "extrem ungünstigen politischen Umfelds" zur Persona non grata geworden.
(apa/red)

3.5.2006 23:24