Nach Unterstützung durch Republik: EU-
Kommission dürfte Hilfe für BAWAG prüfen
- Staatshilfen nur unter gewissen Bedingungen erlaubt
- Bisher noch keine Mitteilung aus Österreich eingelangt
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Die EU-Kommission wird das Rettungspaket der österreichischen Regierung für die BAWAG P.S.K. voraussichtlich genauer unter die Lupe nehmen. "Nach dem, was wir in der Presse über das Hilfspaket gelesen haben, erfüllt der Fall die Kriterien, nach denen er bei der EU-Kommission notifiziert werden muss", sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde am Mittwoch auf Anfrage der APA.
"Generell", betonte man in der Kommission, seien staatliche Beihilfen verboten. Die EU erlaubt prinzipiell, dass "notleidende Unternehmen" auch mit Beihilfen unterstützt werden, aber nur wenn sie den Wettbewerb nicht verzerren.
Noch keine Mitteilung aus Österreich
Erst nach erfolgter Anmeldung könne die Behörde aber prüfen, ob es sich bei der Staatshaftung für die BAWAG P.S.K. tatsächlich um eine staatliche Beihilfe handle und ob dadurch der europäische Wettbewerb beeinträchtigt werde. Bis Mittwoch früh hat die Kommission nach eigenen Angaben nach wie vor keine Mitteilung aus Österreich erhalten.
Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass es sich bei der Staatshaftung tatsächlich um eine wettbewerbsverzerrende Beihilfe handelt, gibt es in den EU-Verträgen noch einige Ausnahmen, unter denen die Hilfe doch erlaubt wäre.
Arbeitsplatzsicherung als Ausnahme
Jene Ausnahme, die dabei am ehesten schlagend werden könnte, ist eine Beihilfe zur Sicherstellung gemeinsamer Ziele von europäischen Interesse. Als solches Ziel könnte Österreich etwa die Sicherung von Wachstum und Arbeitsplätzen im Rahmen der Lissabon-Agenda geltend machen. Zulässig wäre eine Beihilfe unter anderem auch dann, wenn dadurch die Aktivitäten in einem bestimmten Wirtschaftsbereich erleichtert würden, heißt es in den Verträgen.
Laut dem Salzburger Europarechtler Thomas Eilmansberger ist die EU-Konformität der Staatshaftung durch die Gegenleistung nur dann gesichert, wenn das Geschäft zwischen Bank und Staat auch wirklich zu den auf dem freien Markt üblichen Bedingungen zu Stande kommt, wie er in der "Presse" (Mittwochausgabe) betonte. Wie hoch die Provisionszahlung tatsächlich ausfallen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. (apa/red)
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