Dienstag, 2. Mai 2006

BAWAG beschäftigt Nationalrat: Molterer und Scheibner beantragen Sondersitzung!

  • Schüssel: "Zwei Gesetze müssen geändert werden"

Die Sondersitzung des Nationalrats zur BAWAG findet kommenden Montag statt. Dies wurde nach der Präsidiale bekannt gegeben. Bei der auf Verlangen der Regierungsfraktionen einberufenen Sitzung geht es um die Übernahme einer Bundeshaftung für die Gewerkschaftsbank und ein dafür nötiges "BAWAG-Garantiegesetz". Die Sondersitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Bereits am Donnerstag tritt der Finanzausschuss des Nationalrats zusammen. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht eine Änderung des Bundesgesetzes über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz). Dazu wird im Ausschuss ein Par.27-Antrag betreffend ein Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für systemrelevante Kreditinstitute sowie Änderung des Nationalbankgesetzes (Zukunftssicherung der BAWAG) eingebracht.

Es ist geplant, dass der Gesetzesbeschluss des Nationalrats noch am selben Tag an den Bundesrat weiter geleitet wird. Der Bundesrat tritt am Donnerstag, dem 11. Mai, zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung zusammen. Für Dienstag, den 9. Mai, sind Ausschusssitzungen des Bundesrats anberaumt.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hatten zuvor erklärt, es müssten zwei Gesetze in Sachen BAWAG-Rettung geändert werden. Zum einen ein BAWAG-Garantiegesetz und zum anderen eine Änderung des Notenbankgesetzes, in dem die Besitzverhältnisse an der Notenbank geregelt sind. (apa/red)

2.5.2006 16:50