Operationsverbot für Grazer Chirurgen: Arzt vergisst Tupfer in Brust seiner Patientin
- 53-Jährige litt an schweren Wundheilungsstörungen
- Kommission prüft weitere Vorwürfe gegen Mediziner
Ein Grazer Chirurg soll bei einer Operation zwei Tupfer in der Brust seiner Patientin vergessen haben. Dem Arzt, der hauptberuflich an der Universitäts-Klinik für Chirurgie beschäftigt ist, wird nun der Behandlungsfehler vorgeworfen. Der Beschuldigte hatte eine 53-jährige Brustkrebspatientin in einem Privatsanatorium operiert. Wie der ärztliche Direktor des LKH Graz, Thomas Pieber, mitteilte, traten weitere Vorwürfe zum OP-Verhalten des Arztes auf. Eine Untersuchungskommission soll die Vorwürfe nun überprüfen.
Nach einer Operation an einer 53-jährigen südsteirischen Patientin in einem Privatsanatorium im Vorjahr traten bei der Frau schwere Wundheilungsstörungen auf. Bei einer Nachoperation im LKH Graz entdeckte man dann die zwei Tupfer. "Es kann auch möglich sein, dass die Tupfer später bei der Behandlung der Wunde vergessen wurden, aber die Vermutung liegt nahe, dass sie von der ursprünglichen Eingriff stammen", so Pieber. "Sie wurden entfernt, der Patientin geht es dementsprechend."
Der ärztliche Direktor bestätigte einen Artikel in der Donnerstag-Ausgabe der Kleinen Zeitung, wonachweitere Vorwürfe über das Verhalten des Chirurgen bei Brustkrebsoperationen aufgekommen waren. "Derzeit kann ich aber noch nicht sagen, ob es sich nur um verschiedene Expertenmeinungen handelt oder tatsächlich um fehlerhaftes Verhalten", meinte der ärztliche Direktor. Das soll nun eine Untersuchungskommission klären. Sollten sich die Zweifel erhärten, soll ein externes Gutachten erstellt werden.
Operationsverbot für Chirurgen
Gegen den betroffenen Arzt wurde vorerst ein Operationsverbot ausgesprochen, auf der Station dürfe er aber eingesetzt werden. Vermutlich werde das Verbot länger bestehen bleiben, so Pieber. Dem Ärztlichen Direktor seien zuvor allerdings keine Vorwürfe bekannt gewesen: "Sonst hätten wir natürlich früher etwas unternommen." Ihm gehe es nun um "lückenlose Aufklärung". Es sei wichtig, dass diesbezüglich bei den Patienten keine Unsicherheiten entstehen würden.
Wie Renate Skledar von der Patientenvertretung Steiermark mitteilte, hatte sich die 53-jährige Patientin an ihre Abteilung gewandt: "Da es sich aber um einen niedergelassenen Arzt handelte, waren wir nicht zuständig. Wir haben die Frau aber informiert und an die Schlichtungsstelle für niedergelassene Ärzte weitergeleitet." Die Südsteirerin werde mittlerweile auch schon anwaltlich vertreten. "Solche Behandlungsfälle, in denen Tupfer oder Tränkstücke vergessen werden, kommen schon vor, aber auch nicht so oft, wie man sich denkt." In den vergangenen zehn Jahren erinnerte sich die Ombudsfrau an vier bis fünf Fälle. (apa/red)
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