Mittwoch, 3. Mai 2006

SPÖ will "Gesetzesbeschwerde" für Bürger: Jeder Österreicher soll VfGH anrufen können

  • Bisher haben nur Gerichte Recht, Gesetz anzuzweifeln

Die SPÖ will Bürgern das Recht einräumen, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes anzufechten. Derzeit dürfen im Prozess nur Gerichte die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes bezweifeln. Sie können einen Antrag auf Aufhebung der Norm an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellen.

Das SPÖ-Justizprogramm, das Justizsprecher Hannes Jarolim auszugsweise in der "Presse" (Donnerstagausgabe) vorgestellt hat, will dieses Recht künftig jedem Bürger einräumen.

Auch wenn das Gericht keine Bedenken hegt, soll der betroffene Bürger nach einem rechtskräftigen Urteil noch die Überprüfung des strittigen Gesetzes durch den VfGH erreichen können.

Neben dieser "Gesetzesbeschwerde" fordert Jarolim auch die Einführung der so genannten "dissenting opinion" beim VfGH. Richter, die in der Entscheidung überstimmt wurden, könnten dann ihre abweichende Meinung darlegen. Ihre Namen würden aber laut SP-Plan nicht veröffentlicht. Dadurch solle verhindert werden, dass bestimmte Personen "an den Pranger gestellt werden", so Jarolim. Und auch wenn die Richter im Ergebnis gleicher Meinung sind, sollen sie künftig abweichende Begründungen dafür abgeben können.

Der momentan beim Innenministerium eingerichtete Menschenrechtsbeirat soll nach SP-Wunsch künftig als Kontrollinstrument des Nationalrates fungieren. Darüber hinaus möchte Jarolim die sachliche Zuständigkeit des Menschenrechtsbeirats auf die gesamte Bundesverwaltung ausdehnen. Denn momentan darf er nur die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden überprüfen.
(apa)

3.5.2006 19:00