Mittwoch, 3. Mai 2006

Macheten-Attacke auf Mädchen: Prozess endet mit acht Jahren unbedingter Haft

  • Hatte 16-Jähriger mit Buschmesser Finger abgehackt

Zu acht Jahren unbedingter Haft wegen zweifachen Mordversuches hat am Mittwoch ein Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt jenen 17-jährigen Burschen verurteilt, der im Juni des Vorjahres ein Mädchen (17) mit einer knapp 60 Zentimeter langen Machete attackiert und schwer verletzt hatte. Einem Freund, mit dem er im Streit lag, hatte der Angeklagte zuvor das Buschmesser an die Kehle gehalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Zum Tatzeitpunkt war meine Wut so groß, dass ich den Tod der Opfer in Kauf genommen hätte", erklärte der Angeklagte gleich zu Prozessbeginn in dem von Polizei und Justizwache schwer bewachten Schwurgerichtssaal. Aus Frustration über einen abhanden gekommenen Laptop begann in dem damals 16-Jährigen laut Verteidiger Hans-Herwig Toriser "eine unbändige Wut zu keimen, die schließlich explodierte".

Mit der Machete bewaffnet war der Angeklagte zu einem Tanzlokal gefahren, wo er den von ihm des Laptop-Diebstahls verdächtigten suchte. "Ich habe gezielt gegen seinen Hals geschlagen aber nicht voll durchgezogen", meinte er. Der Attackierte erlitt eine leichte Schnittwunde am Hals.

"Auf einmal stand dann das Mädchen vor mir und hat geblutet", erklärte der Bursch mit dünner Stimme. Erst da habe er bemerkt, dass sie "die Falsche" war, gegen die sich seine Wut gerichtet hatte. Weil die Friseurin geschrien habe, führte er einen weiteren "gezielten Schlag" gegen den Hals seines Opfers. Das Mädchen wehrte diese Attacke mit der Hand ab, verlor dabei jedoch drei Finger.

Weil sie dann "endlich still" gewesen sei, habe er schlussendlich von dem Mädchen abgelassen. "Dabei habe ich den Angeklagten gar nicht gekannt", erzählte die Zeugin. Sie sei nur vor das Lokal gegangen, um zu telefonieren. Das Opfer brach bei der Schilderung der Geschehnisse in Tränen aus, kurzfristig musste sogar die Sitzung unterbrochen werden.

"Die Machete ist so scharf wie ein Operations-Werkzeug", führte der medizinische Sachverständige Peter Roll aus. Wer mit diese Waffe einen Angriff gegen die "äußerst sensible Region des Halses" führe, wolle entweder schwer verletzen oder gar töten. "Die Attackierten hatten großes Glück, dass keine tödlichen Verletzungen eingetreten sind", so Roll. "Hätte dieser Streich gegen das Mädchen den Hals getroffen, wären alle Weichteile und die Wirbelsäule durchtrennt worden und das Opfer tot", umschrieb Roll die mögliche, jedoch nicht eingetretene Enthauptung.

Der psychiatrische Sachverständige Fritz Neumann diagnostizierte bei dem Angeklagten weder Unzurechnungsfähigkeit noch Geisteskrankheiten. Der Bursche leide zwar unter Entwicklungsstörungen, eine seelische Abartigkeit liege jedoch eher nicht vor. Deshalb sah das Gericht schlussendlich auch von einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab.

Der Wahrspruch der Geschworenen bezuglich der Mordversuche fiel jedoch eindeutig aus. Neben der Haftstrafe wurde der Angeklagte zur Zahlung eines Teilschmerzensgeldes von 20.000 Euro an die 17-Jährige verurteilt. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
(apa/red)

3.5.2006 21:59