EU geht jetzt gegen Produktpiraterie vor: Kommission will erstmals Strafrecht regeln
- Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums vorgelegt
- Zöllner stellten 2004 100 Millionen Fälschungen sicher
Die EU-Kommission will mit einem Vorschlag für die Bekämpfung von Produktpiraterie den EU-Staaten erstmals Vorschriften für das nationale Strafrecht machen. EU-Justizkommissar Franco Frattini legte am Mittwoch in Brüssel einen Entwurf für eine Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums vor.
Damit soll zum ersten Mal EU-weit die Bestrafung von Produktpiraten geregelt werden, die zunehmend Markenprodukte nachmachen und als echt verkaufen. EU-Zöllner haben im Jahr 2004 rund 100 Millionen gefälschte Güter beschlagnahmt. Von rund 22.300 Fällen von Produktpiraterie wurden alleine 6.810 in Deutschland registriert - bei 70 Prozent davon ging es um illegal kopierte Marken-Kleidung.
Frattini bezog sich bei seinem Vorschlag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September vergangenen Jahres. Das höchste EU-Gericht hatte entschieden, die zur tatsächlichen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erforderlichen strafrechtlichen Vorschriften fielen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Der EU-Kommissar versicherte, er werde "behutsamen Gebrauch" von der Möglichkeit machen, in das Strafrecht der EU-Staaten einzugreifen. "Wir werden sehr sorgfältig entscheiden, wo es wirklich notwendig ist, gesetzgeberische Maßnahmen mit strafrechtlichen Sanktionen auf Gemeinschaftsebene zu ergreifen."
Die EU-Kommission ersetzt mit ihrem Richtlinienvorschlag einen bisher noch nicht im Ministerrat beschlossenen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss. Im Gegensatz zum Rahmenbeschluss ist für die wesentlich folgenschwerere Richtlinie keine Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich, sondern eine qualifizierte Mehrheit ausreichend. "Ich bin sehr zuversichtlich", dass es diese Mehrheit geben wird.
Der Richtlinienvorschlag sieht bei Produktpiraterie eine Mindest-Geldstrafe von 100.000 Euro vor. Sie kann 300.000 Euro betragen, wenn es sich um ein Verbrechen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung handelt oder Menschen gefährdet wurden. Auch eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren soll in solchen schweren Fällen möglich sein. (apa/red)
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