Freitag, 28. April 2006

Schweres Foul hat weitere Konsequenzen: Auch Staatsanwalt bekämpft Didulica-Urteil

  • Vorsätzliches Handeln des Fußball-Keepers erkannt
  • BILDER: So mähte Didulica den Rapid-Stürmer nieder
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Nun hat auch die Staatsanwaltschaft im Fall Didulica volle Berufung angemeldet. Der Austria-Torhüter war nach seinem schweren Foul an Rapid-Stürmer Lawaree wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt worden. Die Anklagebehörde hält diese Entscheidung für verfehlt und geht weiter von einem vorsätzlichen Handeln des Fußball-Keepers aus.

Der Australier hatte am 26. Mai 2005 im Wiener Derby dem belgischen Stürmer schwere Gesichtsverletzungen zugefügt, indem er an der Strafraumgrenze mit gestrecktem Bein in dessen Richtung sprang. Vor Gericht beteuerte Didulica, er habe ausschließlich den Ball treffen und diesen "wegkicken" wollen. Gegen die zur Hälfte unbedingt ausgesprochene Geldstrafe, die Didulica auf seiner Homepage dessen ungeachtet "gigantisch" nennt, legte er unverzüglich Rechtsmittel ein.

Er werde weiter für die Wahrheit kämpfen, denn er habe niemanden verletzen wollen, erläutert der Goalie auf seiner Website: "Ich bin kein Verbrecher. Ich bin ein Fußballer, der alles für sein Team, seinen Trainer und die Fans gibt. Falls das ein Verbrechen ist, ist es das Einzige, dessen ich schuldig bin."

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich davon unbeeindruckt. Sie hält am ursprünglichen Strafantrag fest und betrachtet die Entscheidung der ersten Instanz als "Fehlurteil". Sollte die Anklagebehörde damit Erfolg haben, scheint ein zweiter Rechtsgang als wahrscheinlichste Variante. In jedem Fall ist eine Straferhöhung nicht ausgeschlossen - für eine schwere Körperverletzung sieht der Gesetzgeber bis zu drei Jahre Haft vor.

(apa/red)

28.4.2006 13:18