Donnerstag, 27. April 2006

Weststeirer in Graz verurteil: Acht Jahre Gefängnis für versuchten Mord an Ehefrau

  • Mann würgte Gattin bis zur Bewusstlosigkeit

Zu acht Jahren Haft wurde im Grazer Straflandesgericht ein Weststeirer verurteilt. Er wurde von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Heinz Fuhrmann) für schuldig befunden, im Sommer vorigen Jahres einen Mordversuch an seiner Ehefrau begangen zu haben. Der psychisch beeinträchtigte Mann gab an, er habe seine Frau nicht töten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Paar hatte sich in der Nervenklinik kennen gelernt, als beide wegen Depressionen in Behandlung waren. Sie heirateten. Der Zustand der Frau besserte sich, doch ihr Mann war immer wieder psychisch stark angegriffen. Nach 14 Jahren Ehe kam es zum Mordversuch. "Er war die erste Liebe meines Lebens", schilderte die sichtlich immer noch angeschlagene Frau, die mittlerweile die Scheidung eingereicht hat.

Der Weststeirer, der zeitweise ohne Arbeit war, häufig depressive Anfälle hatte und immer wieder das gemeinsame Geld verspielte, war im Vorjahr auf seine Frau sehr eifersüchtig gewesen. Auf Grund von Tagebucheintragungen vermutete er, dass sie ein Verhältnis hatte. "Ich wollte weggehen und hab' ein paar Sachen in eine Tasche gepackt, dann wollt' ich noch ein Busserl zum Abschied", schilderte er vor Gericht. Als seine Frau nicht reagierte, packte er sie von hinten und würgte sie, bis sie bewusstlos war. Dann verließ er die Wohnung. Das Opfer wachte später auf und konnte selbst Hilfe holen.

"Er hat gesagt, wenn er mit dem Leben nicht zurechtkommt, brauch' ich auch nicht leben", schilderte die Frau, die immer noch an Sehstörungen und Schluckbeschwerden leidet. "Ich fühle mich schuldig, dass ich sie verletzt habe, aber ich hätte sie nie umbringen können", beteuerte der Weststeirer.

Nach der Tat unernahm er einen halbherzigen Selbstmordversuch, indem er ein paar Schlaftabletten schluckte und versuchte, sich zu ertränken. Die Polizei fand ihn schließlich, als er mit durchnässter Kleidung und nicht ansprechbar in der Innenstadt am Boden lag.

Der psychiatrische Gutachter bezeichnete den Angeklagten als zurechnungsfähig. Nach seinen Ausführungen hatte der 42-Jährige im Rahmen einer so genannten "Explosionshandlung" versucht, seine Ehefrau zu erwürgen. Ausgelöst wurde die Tat durch einen Streit und möglicherweise durch eine Kränkung, so der Gutachter.

Die Geschworenen befanden einstimmig, dass es sich um versuchten Mord gehandelt hat. Der 42-Jährige wurde zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt und nahm an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(apa/red)

27.4.2006 19:21