Abenteuer-Reisen kommen teuer zu stehen: Selbstbehalte für Risiko-Touristen im Anflug
- Nationalrat verabschiedet neuen Gesetzesentwurf
- Bekommen SOS-Kinderdörfer Friedensnobelpreis?
Entführte Abenteurer werden künftig vom Gesetzgeber zur Kasse gebeten werden können: Wenn ein Tourist "grob schuldhaft" Opfer einer Entführung wird, kann von ihm ein Selbstbehalt in der Höhe von maximal 20.000 Euro der Befreiungskosten vom Staat verlangt werden. Das sieht eine Novelle des Konsulargebührengesetzes vor, die vom Nationalrat beschlossen wurde.
Der außenpolitische Sprecher der ÖVP, Michael Spindelegger, betonte, dass der Selbstbehalt nicht zum Tragen kommt, wenn sich die entführte Person aus familiären, beruflichen oder humanitären Gründen in der Region befand. Die Novelle sei ein Signal an jene, die sich bewusst in Gefahr begeben.
Der freiheitliche Klubobmann Herbert Scheibner erinnerte an den Anlassfall für die Gesetzesänderung: Ein Architektenpaar wurde Ende 2005 im Jemen entführt - unter Missachtung einiger Sicherheitsvorkehrungen, wie Scheibner sagte. Er verteidigte die Selbstbehalt-Bestimmung damit, dass sich eine KfZ-Versicherung bei einem grobschuldhaft verursachten Autounfall über den Regressweg vom Versicherten auch Schadenersatzansprüche zurückholen könne.
Die Opposition zeigte sich zwar mit der Intention des Gesetzes, nicht aber mit der konkreten Formulierung einverstanden. Peter Schieder, außenpolitischer Sprecher der SPÖ, störte sich daran, dass nicht ganz klar sei, wann die grobe Schuldhaftigkeit vorliege.
Einstimmigkeit herrschte hingegen bei der neuerlichen Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis 2006. Das 1949 von Hermann Gmeiner initiierte Projekt widmet sich der Betreuung von verlassenen Kindern. Der Nationalrat hatte die Kinderdörfer bereits drei Mal für den Nobelpreis vorgeschlagen.
(apa/red)
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