Ein Jahr bedingt ist zuwenig: Staatsanwalt fordert höhere Strafe für John Gudenus
- Ex-FP-Bundesrat leugnete Existenz von Gaskammern
- PLUS UMFRAGE: Was sagen Sie zum Gudenus-Urteil?

·Ein Jahr bedingt für Ex-Bundesrat Gudenus
Wiederbetätigung: Straf- maß in unterem Bereich
·UMFRAGE: Was sagen Sie zu Gudenus-Urteil?
Ex-Bundesrat zu einem Jahr bedingt verurteilt
·Gesetz untersagt Holocaust-Leugnung
Strafrahmen von 1 bis 10 Jahre Haft vorgesehen
·Gudenus: Vom Militär zum Polit-Provokateur
"Graf" schockte schon 1995 mit NS-Sagern
·Verbotsgesetz ist kein "totes Recht"
2005 gab es 33 Anklagen und 18 Schuldsprüche
·Rege Aktivitäten
von Rechtsextremen
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Die Staatsanwaltschaft Wien ist mit dem Urteil für John Gudenus nicht einverstanden, der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden war. Die Anklagebehörde fordert eine höhere Strafe für den ehemaligen freiheitlichen Bundesrat. Staatsanwalt Karl Schober hat daher Berufung angemeldet.
Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren hält demnach die Staatsanwaltschaft die unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehene Mindeststrafe für das Leugnen bzw. gröbliche Verharmlosen des Holocaust, dessen Gudenus die Geschworenen schuldig erkannt hatten, für nicht angemessen. Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, wäre möglicherweise trotzdem kein Rechtsmittel gekommen, hätte Gudenus das Urteil akzeptiert. Sein Verteidiger hatte dagegen jedoch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils haben nun beide Seiten vier Wochen Zeit, ihre Rechtsmittel auszuführen. Zuständige Berufungsbehörde ist ein Senat des Obersten Gerichtshofs. Mit der Entscheidung könnte sich die Strafe für Gudenus in jedem Fall noch erhöhen: Hätte der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtet, wäre im Berufungsverfahren eine Strafanhebung ausgeschlossen gewesen.
Gudenus war vor den Geschworenen gelandet, nachdem er im April 2005 einmal mehr Zweifel an der Existenz von Gaskammern angemeldet und im ORF-Report etwas holprig erklärt hatte: "Ich glaube, man sollte dieses Thema ernsthaft debattieren und nicht auf eine Frage du musst es ja oder nein beantworten, sonder überprüfen wir das, ich bin der Meinung, ich fordere eine, immer wiederum eine Prüfung." Im Juni legte er im "Standard" nach: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen. So steht es auch in den Schulbüchern."
In der Verhandlung rechtfertigte sich der Ex-Politiker und pensionierte Bundesheer-Offizier damit, er habe nicht die Existenz von Gaskammern generell in Zweifel gezogen, sondern lediglich die Existenz von Gaskammern im "Dritten Reich". Dieses reiche seiner Interpretation zufolge nur von 1933 bis 1938 und sei mit dem Anschluss Österreichs 1938 zum "Großdeutschen Reich" geworden. Und dass es im "Großdeutschen Reich" Gaskammern gegeben habe, sei "unbestritten", so Gudenus' Differenzierung, der die Geschworenen allerdings wenig abgewinnen konnten.
(apa/red)
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